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GI Stahl- und Massivbau B145, Projekt Tunnel Moorkamp
Hamburger Hochbahn AG · Hamburg · Hamburg · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
Jürgen Martens GmbH & Co. KG Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Grundinstandsetzung eines ca. 130m langen Tunnelabschnitts mit Beton- und Stahlbauarbeiten.
- Umfangreiche Leistungen wie Betoninstandsetzung, Korrosionsschutz (gem. BASt-Blatt 100) und Stahlbau nach EXC3 sind erforderlich.
- Erfüllungsort ist Hamburg.
- Es ist von einer komplexen Ausschreibung mit hohen Eignungsanforderungen auszugehen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Grundinstandsetzung eines ca. 130m langen Tunnelabschnitts, Baujahr 1913. Teilerneuert 1954. Betoninstandsetzung, Betonarbeiten, Stahlbau, Korrosionsschutz, einschließlich Nebenarbeiten: Entfernen der geschädigten Bausubstanz am Massivbau Entschicht der Stahlkonstruktion Instandsetzen der Betonflächen, verdämmen der Risse durch Injektion Instandsetzen der Stahlkonstruktion (EXC3) Korrosionsschutz aller Stahlteile gem. BASt-Blatt 100
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📅 Laufzeit endet am 21.11.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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100 Prozent nach WichtigkeitPreis
Der Preis ist alleiniges Zuschlagskriterium.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Jürgen Martens GmbH & Co. KGZuschlagswert 3.530.000 €1 Veröffentlichung
- 21.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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