Referenz über die arbeitssicherheitstechnische Betreuung eines Unternehmens aus der Energie-, Infrastruktur-, Industrie- oder Prozessindustrie (durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß § 7 ASiG) Geforderte Referenzen: Der Bieter hat eine vergleichbare Referenzleistung seit Januar 2021 nachzuweisen. Die Referenz muss die arbeitssicherheitstechnische Betreuung eines Unternehmens aus der Energie-, Infrastruktur-, Industrie- oder Prozessindustrie umfassen und durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit erbracht worden sein, die die Anforderungen gemäß § 7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllen sowie über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde nach DGUV Vorschrift 2 verfügen. Die Referenzleistung muss Erfahrungen in mindestens vier der folgenden sechs Bereiche nachweisen: - Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen - Durchführung von Sicherheitsbegehungen - Analyse und Auswertung von Arbeitsunfällen - Baustellensicherheit und Anwendung der Baustellenverordnung - Koordination und sicherheitstechnische Betreuung von Fremdfirmen - Explosionsschutz in technischen Anlagen Die Referenzen sind bei Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Im TN-Antrag auszufüllen!