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Leistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Ittersdorf in der Gemeinde Wallerfangen

Gemeinde Wallerfangen · Wallerfangen · Saarland · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Leistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Ittersdorf in der Gemeinde Wallerfangen
    🏆 Ingenieurbüro Stefan Müller GmbH & Co. KG · Saarlouis
Auftragnehmer
  • Ingenieurbüro Stefan Müller GmbH & Co. KG · Saarlouis
💶 Zuschlagswert 47.516 €
👥 Eingegangene Angebote 5

Beschreibung

Die Gemeinde Wallerfangen beabsichtigt derzeit die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte im Ortsteil Ittersdorf. Dabei soll eine Umstrukturierung des aktuellen Bestandes und eine Erweiterung der Kindertagesstätte durch zwei Räume mit zugehörigen Nebenräumen durchgeführt werden. Der geplante Neubau soll als I-geschossiges Gebäude ohne Unterkellerung, an die vorhandene Grundrissstruktur im Südosten entstehen. Um einen möglichst harmonischen Übergang von Alt zu Neu zu erreichen, soll die Gestaltung des Dachs des Neubaus im Südwesten an den bestehenden Gebäudebestand angelehnt werden. Im Nordosten, zum Innenhof hin, soll das Dach des Neubaus als Flachdach ausgeführt werden. Das gesamte Gebäude soll mit einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und mit einer Wärmepumpe in Kombination mit einer PV-Anlage als Heizsystem ausgestattet sein. Nach der Sanierung und Erweiterung soll die Kindertagesstätte Platz für insgesamt 122 Kinder aufweisen. Hierzu werden die Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI vergeben. Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar im Anschluss an die Auftragsvergabe (voraussichtlich ab Oktober 2024) mit den Planungsarbeiten begonnen werden muss. Ab Sommer 2025 (ab ca. Ende Juli 2025) soll mit den Bauarbeiten begonnen werden. Geplant ist die Kindertagesstätte bis Ende Sommer 2027 (ca. Ende Juli 2027) bezugsfertig herzustellen. Der genannte Wert von ca. 4.810.000,00 EUR netto ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) für die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Ittersdorf. Die anrechenbaren Kosten der KG 300 + 400 belaufen sich für die Tragwerksplanung voraussichtlich auf 1.297.000,00 EUR netto (grob geschätzt).

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Leistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Ittersdorf in der Gemeinde Wallerfangen
  • Qualität 30 Pkt.

    Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise an das spezifische Projekt und an die Aufgabenstellung im Auftragsfall, Vorstellungen zum Umgang mit der speziellen Planungsaufgabe, insbesondere Reflexion zu den konzeptionellen Vorüberlegungen des Auftraggebers (vorliegender Vorentwurf)

  • Preis 30 Pkt.

    Honorarangebot

  • Qualität 15 Pkt.

    Vorstellungen des Bieters zur Projektorganisation und zum Umgang mit den anderen am Projekt beteiligten Akteuren (Fachplaner, Firmen, Auftraggeber, Nutzer, etc.); interne/externe Organisation und Kommunikation; Dokumentation

  • Qualität 15 Pkt.

    Projektleiter, Stellvertreter und deren Eindruck in der persönlichen Präsentation, Personaleinsatzplan

  • Qualität 10 Pkt.

    Maßnahmen und Instrumente zur Kosten- und Termineinhaltung

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 47.516 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 4.810.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 115 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Ingenieurbüro Stefan Müller GmbH & Co. KG
    Zuschlagswert 47.516 €

    1 Veröffentlichung

    • 27.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 2.537 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 94.414 €
Median 394.314 €
Oberes Quartil 1.925.156 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Gemeinde Wallerfangen · Wallerfangen

47.516 €
Zuschlagswert

Vergabenummer E89598137
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Gemeinde Wallerfangen
Standort Wallerfangen, Saarland
Veröffentlicht 27.10.2024
CPV-Code 71327000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Angebote 5
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,0) (?)
Erfüllungsort Wallerfangen
Laufzeit 34 Monate
01.10.2024 – 30.07.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Vergabeberatung
agstaUMWELT GmbH · Völklingen

Auftragnehmer (?)
Ingenieurbüro Stefan Müller GmbH & Co. KG

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 250.558 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 101.119 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Saarland
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

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