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Leistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Ittersdorf in der Gemeinde Wallerfangen
Gemeinde Wallerfangen · Wallerfangen · Saarland · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Los 1 VergebenLeistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Ittersdorf in der Gemeinde Wallerfangen🏆 Ingenieurbüro Stefan Müller GmbH & Co. KG · Saarlouis
- Ingenieurbüro Stefan Müller GmbH & Co. KG · Saarlouis
Beschreibung
Die Gemeinde Wallerfangen beabsichtigt derzeit die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte im Ortsteil Ittersdorf. Dabei soll eine Umstrukturierung des aktuellen Bestandes und eine Erweiterung der Kindertagesstätte durch zwei Räume mit zugehörigen Nebenräumen durchgeführt werden. Der geplante Neubau soll als I-geschossiges Gebäude ohne Unterkellerung, an die vorhandene Grundrissstruktur im Südosten entstehen. Um einen möglichst harmonischen Übergang von Alt zu Neu zu erreichen, soll die Gestaltung des Dachs des Neubaus im Südwesten an den bestehenden Gebäudebestand angelehnt werden. Im Nordosten, zum Innenhof hin, soll das Dach des Neubaus als Flachdach ausgeführt werden. Das gesamte Gebäude soll mit einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und mit einer Wärmepumpe in Kombination mit einer PV-Anlage als Heizsystem ausgestattet sein. Nach der Sanierung und Erweiterung soll die Kindertagesstätte Platz für insgesamt 122 Kinder aufweisen. Hierzu werden die Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI vergeben. Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar im Anschluss an die Auftragsvergabe (voraussichtlich ab Oktober 2024) mit den Planungsarbeiten begonnen werden muss. Ab Sommer 2025 (ab ca. Ende Juli 2025) soll mit den Bauarbeiten begonnen werden. Geplant ist die Kindertagesstätte bis Ende Sommer 2027 (ca. Ende Juli 2027) bezugsfertig herzustellen. Der genannte Wert von ca. 4.810.000,00 EUR netto ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) für die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Ittersdorf. Die anrechenbaren Kosten der KG 300 + 400 belaufen sich für die Tragwerksplanung voraussichtlich auf 1.297.000,00 EUR netto (grob geschätzt).
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 30 Pkt.
Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise an das spezifische Projekt und an die Aufgabenstellung im Auftragsfall, Vorstellungen zum Umgang mit der speziellen Planungsaufgabe, insbesondere Reflexion zu den konzeptionellen Vorüberlegungen des Auftraggebers (vorliegender Vorentwurf)
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Preis 30 Pkt.
Honorarangebot
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Qualität 15 Pkt.
Vorstellungen des Bieters zur Projektorganisation und zum Umgang mit den anderen am Projekt beteiligten Akteuren (Fachplaner, Firmen, Auftraggeber, Nutzer, etc.); interne/externe Organisation und Kommunikation; Dokumentation
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Qualität 15 Pkt.
Projektleiter, Stellvertreter und deren Eindruck in der persönlichen Präsentation, Personaleinsatzplan
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Qualität 10 Pkt.
Maßnahmen und Instrumente zur Kosten- und Termineinhaltung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 4.810.000 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 115 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenieurbüro Stefan Müller GmbH & Co. KGZuschlagswert 47.516 €1 Veröffentlichung
- 27.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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