Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Das Formblatt 'Eigenerklärungen zur Eignung' ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen, Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: - Nachweis der Eignung mit Eigenerklärung; - Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Angabe der PQ-Nummer.