Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu machen gemäß § 6 Nr. 3 Buchst. a bis i der VOB/A oder den Nachweis über seine Präqualifikation zu erbringen:
2) Vorlage von gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, nicht älter als 3 Monate.
3) Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie der Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen vom zuständigen Finanzamt.