Der Auftraggeber Gemeinde Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer HB/Lob/072023/Los08 zu der am 28.02.2025 14:36 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3133610) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Neubau Kita "Lobstädter Würmchen" - Los 08 - Kunststofffenster mit integriertem Sonnenschutz" folgendes bekannt:
Information über die Aufhebung der Ausschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Angebot. Leider müssen wir die Ausschreibung aufheben, da gemäß § 17 VOB/A schwerwiegende Gründe gegen die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen bestehen. Aufgrund der fehlenden Bereitstellung von Vorleistungen [Rohbauarbeiten] wegen Unterbrechung können die Folgegewerke nicht disponiert werden. Grund hierfür ist die Untersuchung und Neubewertung der im Zuge von Erdarbeiten angetroffenen Baugrundsituation, die erheblich vom vorliegenden Bau- grundgutachten abweicht. Kenntnis hiervon hat die Gemeinde erst nach der Ausschreibung erhalten. Die Auswirkungen auf die Tragwerksplanung, den Prüflauf, die Bauausführung und den Bauablauf sind erst noch zu ermitteln und zu bewerten. Der weitere Fortgang des Bauablaufs ist aktuell völlig offen und muss nach eingehender Untersuchung komplett neu bewertet werden. Erst danach können die Folgegewerke - terminlich neu geordnet - wieder ausgeschrieben und beauftragt werden, es sei denn, die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass das Bauvorhaben aufgrund des Baugrunds nicht oder nicht wirtschaftlich möglich ist. Die Gemeinde Neukieritzsch verkennt nicht, dass die Bieter aufgrund des weit fortgeschrittenen Vergabeverfahrens und des Aufwandes für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren ein gewichtiges Interesse an der Durchführung des Vergabeverfahrens haben. Die Gemeinde hat freilich ein Interesse an der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verträge, die aufgrund der neuen Kenntnisse zum Baugrund mindestens fraglich erscheint. Der Abschluss des langfrist