Präqualifikation / Eignungsnachweise
der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Nachweis der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)
der Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ur-sprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, des Teilnehmers der Bietergemeinschaft oder des Nachunternehmers (nicht älter als 3 Monate)