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Mehraufwand aufgrund der Verschiebung der Lieferung und Inbetriebnahme einer Forschungsanlage zur kontinuierlichen Herstellung von endlosfaserverstärkten, thermoplastischen Mehrlagenverbundprofilen.
Technische Universität Chemnitz · Chemnitz · Sachsen
Beschreibung
Aufgrund baulicher Verzögerungen kommt es zu einer Verschiebung der Lieferung und Inbetriebnahme einer Forschungsanlage zur kontinuierlichen Herstellung von endlosfaserverstärkten, thermoplastischen Mehrlagenverbundprofilen. Dies führt zu Mehraufwand (Bürgschaftsverlängerungen, Anstieg Transportkosten, Lohkostenerhöhungen, Materialkostenerhöhungen, Energiepreissteigerungen und Bereitstellung von Aggregaten) beim ursprünglichen Auftragnehmer.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Ausschreibung betrifft Mehraufwand durch Liefer- und Inbetriebnahmeverzögerungen einer Forschungsanlage.
- Kostensteigerungen umfassen Bürgschaften, Transport, Löhne, Material und Energie.
- Zusätzlich ist die Bereitstellung von Aggregaten erforderlich.
- Es handelt sich um eine nachträgliche Vertragsänderung (cont-modif).
Es handelt sich um eine nachträgliche Vertragsänderung aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung und Inbetriebnahme einer Forschungsanlage.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
1 Veröffentlichung
- 16.07.2026 Die Vergabe erfolgt gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 a und b GWB. Im Ergebnis einer EU-weiten Ausschreibung wurde am 25.09.2024 der Auftrag Nr. 01324-240142 für eine "Forschungsanlage zur kontinuierlichen Herstellung von endlosfaserverstärkten, thermoplastischen Mehrlagenverbundprofilen" (kurz: Anlage) an die Firma Teubert Maschinenbau GmbH, Blumberg (kurz: Teubert) vergeben. Die Anlieferung wurde aufgrund des damaligen Kenntnisstandes im Zeitraum vom 01.10. – 18.12.2026 vertraglich vereinbart. Gemäß dem Fachbereich kam es jedoch nach Zuschlagserteilung zu zeitlichen Verschiebungen der Bau-Ausschreibung, weshalb eine Fertigstellung des Gebäudekomplexes bis Ende 2026 als nicht realistisch eingestuft wurde. Dieser Sachverhalt bedingt jedoch laut dem Fachbereich weitreichende Folgen für die bereits beauftragte Anlage, da diese nicht wie vertraglich vereinbart Ende 2026 dem Bestimmungsort zugeführt werden kann. Daraus resultieren gemäß dem Fachbereich zahlreiche Herausforderungen, wie z. B. Bürgschaftsverlängerung, Anstieg Transportkosten, Lohnkostenerhöhungen, Materialkostenerhöhungen, Energiepreissteigerungen und Bereitstellung von Aggregaten. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind laut dem Fachbereich nicht vom Hersteller (Teubert) verschuldet und allein ein Resultat der durch die Verzögerung notwendig gewordenen Maßnahmen. Dabei kann jedoch gemäß dem Fachbereich ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen, da bereits vom Hersteller (Teubert) konstruktive Tätigkeiten und Entwicklungsschritte zur technologischen Umsetzung der Anlage geleistet wurden. Zudem wäre dies mit erheblichen Schwierigkeiten (Ausgleich bereits erbrachter Leistungen, Wiederholung der Entwicklungstätigkeiten, Stornokosten, Zeitverlust, erneute Ausschreibung) verbunden. Daher können die Mehrarbeiten für die Verzögerung laut dem Fachbereich ausschließlich bei der Firma Teubert nachbeauftragt werden. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 471 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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