Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt;Eigenerklärung zur Eignung 124 vorzulegen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben/Erklärungen gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen/einzureichen:
gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse (Hinweis: Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als drei Monate sein.)