Präqualifikation / Eignungsnachweise
Bei Bietern oder Bewerbern, die eine Präqualifizierung (PQ-Nummer) nachweisen können, gelten die Eignungskriterien im Grunde als erfüllt, wenn der Auftraggeber darüber hinaus keine speziellen Eignungsnachweise verlangt.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen.