Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat zum Nachweis seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit Angebotsangabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Angabe, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Der Nachweis kann auch mit der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen
Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt, eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen bzw. eine gleichwertige Bescheinigung.