Präqualifikation / Eignungsnachweise
Die hier unter 1) genannten Erklärungen/Angaben können auch durch Teilnahme an Präqualifizierungsverfahren einer anerkannten Präqualifizierungsstelle (z.B. AVPQ, ULV) durch Einreichung eines entsprechenden Zertifikates über die Präqualifizierung des Unternehmens bzw. Angabe der PQ-Nummer erbracht werden.
Die unter 13) 3.2) und 15) I 1.2) dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen/Eigenerklärungen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu übermitteln