Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu machen, gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 Buchstabe a bis f VOB/A
Die Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitserklärungen, Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind beizufügen