Präqualifikation / Eignungsnachweise
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124A in der Fassung vom 05.03.2026) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.