Referenzen
Die Referenz ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Es werden drei vergleichbare Referenzen der letzten fünf Kalenderjahre gefordert.