Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen (LPH 4 bis 9)
Besondere Leistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen (LPH 5 und 7 bis 9)
Entwurfsvermessung
Kontrollprüfungen,
Sachbericht nach Fertigstellung
- die vorliegenden Unterlagen bis zur LPH 3 und die Baugrunduntersuchung werden in Papierform zur Verfügung gestellt
Ausbau des ländlichen Weges (mit Auffahrten und Ausweichstellen) entsprechend den aktuellen Normen und Vorschriften
- Ausbaulänge: ca. 236 m
- Ausbaubreite: 3,00 m (zuzügl. beidseitig je ca. 0,75 m befahrbarer Seitenstreifen)
- Ausbauart: Natursteinpflaster (mit vorhandenem und zusätzlichem Material)
- vorhandene Wegbefestigung: Natursteinpflaster
- beginnt im Bereich der Kreuzung der Wegeverbindung zwischen Swantow und der Landesstraße Nr. 29 an der vorhandenen Asphaltkante im Kreuzungsbereich
- Bauende ist am Tor des Landwirtschaftsbetriebes Fuchs
- notwendige Nebenanlagen (Entwässerungsanlagen, Baumschutz usw.)
- kreuzende Durchlässe sind zu prüfen und ggf. zu erneuern
- Lichtraumprofil / Fällarbeiten (Fällgenehmigung für 8 Eschen liegt vor)
- Einleitung des Oberflächenwassers des Weges erfolgt in das Grundwasser als auch in den Teich
- Ausgleich- und Ersatzpflanzungen
- Die Pflasterstraße steht als Bestandteil der Hofanlage Renz unter Denkmalschutz (Nr. 623). Beim Umbau des Weges sollen die geborgenen Steine entsprechend der historischen Anordnung verlegt werden. Die UDB des Landkreises Vorpommern-Rügen ist frühzeitig mit einzubinden.
ländlicher Wegebau, Straßenbau, Bauleistung