Präqualifikation / Eignungsnachweise
Legt der Bieter mit dem Angebot eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung der Präqualifizierungsdatenbank für Liefer- und Dienstleistungen (AVPQ) vor, entfällt die Notwendigkeit der Vorlage folgender Nachweise aus obiger Ziffern 3.1. (Anlagen A), sofern diese aktuell und wie gefordert in der o.g. Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.