Präqualifikation / Eignungsnachweise
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Alternativ zu vorstehenden Forderungen Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das PQ-VOL oder das amtliche Verzeichnis (AVPQ).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der Nummer unter der diese geführt werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.