Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat Angaben über die Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde gemäß VOB/A § 6 a (2), Nr. 1-9 zu erbringen.
Nachweis der Eintragung in die Liste des "Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V." oder Vorlage der Nachweise/Bescheinigungen gemäß § 6a (3) VOB/A (Eignungsnachweise).