Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat eine Bescheinigung über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ einzureichen.
Bescheinigungen anderer Präqualifizierungsstellen werden anerkannt, wenn hinterlegte Dokumente einsehbar sind und in der Bescheinigung angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente bei der Präqualifizierung geprüft wurden.
Die Eigenerklärungen des Formblattes 124 müssen nachträglich mit entsprechenden Nachweisen untersetzt werden, sollte das Angebot in die engere Wahl kommen.