Präqualifikation / Eignungsnachweise
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle vorzulegen: 1) Referenznachweise nach Formblatt 444
7) Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz