Sicherheiten / Bürgschaften
5% der Auftragssumme für Vertragserfüllung. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3%, bemessen auf die Schlußrechnungs- summe, jedoch mindestens 3% der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Beides gilt nur bei einer Auftragssumme über 250.000 EUR netto.