Präqualifikation / Eignungsnachweise
Angabe einer entsprechenden Präqualifikation
Sofern der Bieter präqualifiziert ist, kann der Nachweis der Eignung durch Angabe einer entsprechenden Präqualifikation für den einschlägigen Leistungsbereich Garten- und Landschaftsbau geführt werden
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB