Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch eine Eigenerklärung gemäß Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) erbracht werden.
Eigenerklärung – wirtschaftliche Beziehungen nach Russland (Formblatt)