Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Eigenerklärung zur Einhaltung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten laut Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Freistellungsbescheinigung nach §48b Einkommensteuergesetz
Präqualifikation PQ-VOB mit: 211-01 Erdarbeiten
511-01 Rückbau-, Verwertungs- und Entsorgungsarbeiten, vergleichbare Eignungsnachweise sind auch zugelassen