Präqualifikation / Eignungsnachweise
Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Eigenerklärung dass der Auftraggeber im Verzeichnis der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 225 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - SGB IX gelistet ist.