Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über Dienstleistungen einer Steuerberatung für zwei Betriebe gewerblicher Art.
Die zwei Betriebe gewerblicher Art
1. BgA Bewirtschaftung Heiligengeistfeld, inkl. Hamburger DOM, Heiligengeistfeld
2. BgA Kulturpolitische Volksfeste, inkl. HAFENGEBURTSTAG HAMBURG, Bezirkliche Volksfeste in Altona und Wandsbek
unterliegen der Bilanzierungspflicht und müssen damit einen Jahresabschluss erstellen und zugehörige Steuererklärungen abgeben.
Der Hamburger DOM, das Heiligengeistfeld und der HAFENGEBURTSTAG HAMBURG gehören organisatorisch zur Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation. Die bezirklichen Volksfeste werden von den beiden Bezirken Altona und Wandsbek organisiert.
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Das Heiligengeistfeld liegt im Eigentum des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen bei der Finanzbehörde.
Dies führt dazu, dass die Zahlen zur Erstellung der erforderlichen Unterlagen von verschiedenen Organisationseinheiten (OE) abgefragt und zusammengeführt werden müssen.
Steuerberatung Betriebe gewerblicher Art (BgA Bewirtschaftung Heiligengeistfeld und BgA Kulturpolitische Volksfeste)