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Switche für die sächsische Steuerverwaltung
Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Landesrechenzentrum Steuern (LRZS) · Dresden · Sachsen
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Beschreibung
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des SID-LRZS die Ausschreibung zur Lieferung von Netzwerktechnik, hier Switche und Zubehör des Herstellers Hewlett Packard Enterprise, für die Ausstattung der sächsischen Finanzämter sowie der zentralen Infrastruktur der sächsischen Steuerfahndung in zwei Losen durch.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung zur Lieferung von Netzwerktechnik (Switche und Zubehör) des Herstellers Hewlett Packard Enterprise für die sächsische Steuerverwaltung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Reine Preiswertung gemäß Kapitel F 4.2.2 UfAB 2018.04 wie folgt: Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird neben der Erfüllung der Mindestanforderungen/Ausschlusskriterien ausschließlich der Preis berücksichtigt. Maßgeblich ist der Gesamtangebotspreis brutto.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
1. Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist, auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
5. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils mindestens 1.000.000 EUR, auch für jedes Mitglied einer Beitergemeinschaft
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte, auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
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Eignungsanforderung
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023 - 2025), auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
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Eignungsanforderung
4. Erklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (für beide Lose: Switche und Zubehör), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025), auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
7. Angabe von drei Referenzprojekten Ihres Unternehmens aus den letzten drei Kalenderjahren (2023-2025) mit vergleichbaren Lieferungen und Leistungen. Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzleistungen kurz mit folgenden Inhalten: • Bezeichnung des Auftragsgegenstandes • Liefer-/Leistungszeitraum • Name des Auftraggebers mit Kontaktdaten (Anschrift, ggf. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) • Auftragswert oder -volumen. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme eines Eignungsverleihers i. S. § 47 VgV, der gleichzeitig als späterer Unterauftragnehmer i. S. § 36 VgV vorgesehen ist, muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde.
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Durchschnittliche Personalstärke
6. Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei Jahre (2023 - 2025)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 25.02.2026 Korrektur der Bekanntmachung und Änderung Vergabeunterlagen in Bezug auf Leistungen im Los 2 (Hauptdokument Vergabeunterlage, Preisblatt Los 2 und Entwurf EVB-IT Kaufvertrag Los 2) im Zuge der Beantwortung der Bieterfragen Runde 1 aktuell
- 25.02.2026 Original-Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 41 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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