Frist abgelaufen Offenes Verfahren Entsorgung & Recycling Bürgschaft erforderlich
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet Grüne Vergabe

ST 26016 Übernahme und Verwertung von Sperrabfall aus dem Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Zentrales Vergabemanagement · Grevenbroich · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)

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Beschreibung

Übernahme und Verwertung von Sperrabfall aus dem Rhein-Kreis Neuss in einer Menge von ca. 24.000 Mg pro Jahr

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Gesucht wird die Übernahme und Verwertung von Sperrabfall für den Rhein-Kreis Neuss mit einer jährlichen Menge von ca. 24.000 Mg.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Verschmutzungsvermeidung

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · ST 26016 Übernahme und Verwertung von Sperrabfall aus dem Rhein-Kreis Neuss
  • Preis nach Wichtigkeit

    Der Bieter kann im Rahmen der Ausschreibung zwischen zwei grundsätzlichen Angebotsvarianten wählen, je nachdem ob er über eine eigene Übernahmestelle bzw. Umladestation in dem unten beschriebenen räumlichen Radius verfügt oder ob er die Übernahmestelle bzw. Umladestation des AG nutzen möchte. Angebotsvariante 1 (AGV 1): Bei dieser Variante übernimmt der Bieter den im vertragsgegenständlichen Gebiet des AG erfassten Sperrabfall an einer eigens gewählten Übernahmestelle bzw. Umladestation. Übernahmestelle kann auch eine Erstbehandlungsanlage sein. Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Angebotsvariante 1 im Vertrag. Der Bieter hat, sofern die Übernahmestelle bzw. Umladestation nicht zugleich Erstbehandlungsanlage ist, hierbei dann auch die Umladung und den Transport des Sperrabfalls hin zu der/n Behandlungsanlage/n durchzuführen. Für die durch den AN bereitzustellende Übernahmestelle muss ein Standort gewählt bzw. zur Verfügung gestellt werden, der sich in 10 Kilometer Luftlinie im Umkreis der Deponie Neuss, Lövelingerstraße 101, 41472 Neuss und innerhalb des Kreisgebietes des Rhein-Kreis Neuss befindet. Weiter entfernt gelegene Übernahmestellen bzw. Umladestationen dürfen vom AN für die Erbringung seiner Leistung nicht be- nannt und eingesetzt werden. Gibt der AN dennoch eine weiter entfernte Übernahmestelle bzw. Umladestation an, führt dies zum Ausschluss seines Angebots. Die Überprüfung erfolgt mittels „https://www.google.com/maps“. Angebotsvariante 2 (AGV 2): Bei dieser Variante übernimmt der Bieter den im vertragsgegenständlichen Gebiet des AG erfassten Sperrabfall an der Übernahmestelle bzw. Umladestation des AG am Betriebsgelände der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) Neuss, Lövelingerstraße 101, 41472 Neuss. Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Angebotsvariante 2 im Vertrag. Der Bieter hat den Sperrabfall dort lediglich zu übernehmen und zu der/n Behandlungsanlage/n zu transportieren. Der AG bzw. ein durch den AG beauftragter Dritter lädt den Sperrabfall dort in die Transportfahrzeuge des AN um. Der Bieter hat keine Umladung durchzuführen. Bei der Wertung dieser Angebotsvariante 2 werden dem Angebotspreis des Bieters Umladekosten in Höhe von EUR 15,00 brutto pro Mg zugeschlagen, um die beiden Angebotsvarian- ten vergleichbar zu machen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist jenes mit dem niedrigsten Angebotspreis wie es sich aus den Eintragungen im Preisblatt ergibt. Dabei werden für die Wertung die prognostizierten Mengenangaben berücksichtigt, die im Preisblatt vorgedruckt sind. Die Entgelte werden brutto gewertet. Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Jahr betrachtet. Unter mehreren gleich wirtschaftlichen Angeboten (identischer Angebotswertungspreis) entscheidet ein Losverfahren.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Nachweis Eintrag im Handels-, Berufs- oder Firmenregister , für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen (Nachreichung) - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) – sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.

  • Eintragung Handelsregister

    Nachweis Eintrag im Handels-, Berufs- oder Firmenregister , für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen (Nachreichung) - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) – sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Gesamtjahresumsatz

    Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025), Nachweis durch: -Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich, Nachweis durch: -Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen und privaten Auftraggebern, die zusammen die Referenztonnage erreichen. Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 100% der ausgeschriebenen Tonnage. Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein einzelner oder die Summe der angegebenen Referenzaufträge größer/gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 2 Jahren haben. Wird nur eine Referenz zur Erreichung der Referenztonnage angegeben, muss diese über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren erbracht worden sein. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren

  • Nachunternehmer-Anteil

    Folgende Formulare sind einzureichen - falls zutreffend: • 233 Nachunternehmerverzeichnis – falls zutreffend • A_Anl 1.2 a (Bietergem) – falls zutreffend • Erklärung Muster „Eignungsleihe“ (Block A – Anlage 1.2 c) – falls zutreffend

Weitere Anforderungen

  • Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die verkürzte Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB beträgt 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 18.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 375.872 €
Median 937.256 €
Oberes Quartil 2.759.304 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Zentrales Vergabemanagement · Grevenbroich

submissionsstelle@rhein-kreis-neuss.de
+49 2181 6010

Stammdaten
Angebotsfrist 18.05.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer ST 26016
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Zentrales Vergabemanagement
Standort Grevenbroich, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 17.04.2026
CPV-Codes (5) 90500000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90510000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90511000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90513000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90514000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
(Was ist das?)
Erfüllungsort Neuss
Laufzeit bis 31.01.2029
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 58 Tage
Frist für Rückfragen 08.05.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 5.9

Historischer Durchschnitt aus 284.297 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.102 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Zentrales Vergabemanagement. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →