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Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch - Los 19 mobile Trennwand
Stadt Sandersdorf-Brehna · Sandersdorf-Brehna · Sachsen-Anhalt · Kommunaler Auftraggeber
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Los 19 Mobiltrennwand
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Lieferung und Montage einer mobilen Trennwand für eine Kindertagesstätte.
- Die Leistung ist Teil eines größeren Neubauprojekts in Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch.
- Es handelt sich um eine offene Vergabe nach deutschem Vergaberecht.
- Die genauen technischen Spezifikationen der Trennwand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ausschreibung betrifft den Neubau einer Kindertagesstätte in Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch, speziell Los 19 für eine mobile Trennwand.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung von Nachlässen ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Der Bieter muss - soweit gesetzlich vorgeschrieben - in das Berufsregister seines Niederlassungsstaates (z. B. Handwerksrolle oder vergleichbares Berufsregister) eingetragen sein. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung im Fragebogen zur Eignung; auf Anforderung ist ein entsprechender Registerauszug vorzulegen.
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Eintragung Handelsregister
Eintragung in das Handelsregister, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung; auf Anforderung ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie ggf. einbezogene Eignungsleihgeber im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen über eine in der EU zugelassene Industriehaftpflichtversicherung (oder vergleichbar) verfügen. Mindestdeckungssummen (pro Schadensfall): 3 Mio. € für Personenschäden, 2 Mio. € für Sachschäden, 1 Mio. € für Vermögensschäden Anforderungen an den Versicherungsschutz: Maximierung: Die Jahreshöchstleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen. Risikoabdeckung: Der Schutz muss alle vertragsrelevanten Tätigkeiten dieser Ausschreibung umfassen. Gültigkeit: Der Nachweis muss spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen. Art des Nachweises: Bei Abgabe des Angebots: Einreichung der Eigenerklärung (im Fragebogen) durch den Bieter/die Bietergemeinschaft sowie ggf. durch den Eignungsleihgeber. Der Auftraggeber behält sich vor, die aktuelle Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers einzufordern.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie gegebenenfalls Eignungsleihgeber haben zu erklären, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft nachkommen. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung im Fragebogen zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft anzufordern. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach § 6e EU VOB/A i. V. m. §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (jeweils nicht älter als 1 Kalenderjahr, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist) sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorbehält.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Sollte das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen (unterjähriges Ende), sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre maßgeblich, die vor der Absendung der EU-Bekanntmachung endeten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Der Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung der Angaben weiterführende Unterlagen (z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, testierte Jahresabschlüsse) nachzufordern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht. Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind, können den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit alternativ mit dem Angebot erbringen durch: - Vorlage einer Bestätigung eines Kreditinstituts über die finanzielle Belastbarkeit in Bezug auf das konkrete Bauvorhaben oder
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber, soweit diese die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellen, müssen mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen. Mit dem Angebot sind die entsprechenden Referenzangaben unter Verwendung des Referenzblattes einzureichen. Soweit Unterauftragnehmer den betreffenden Leistungsteil selbst ausführen, sind deren Referenzangaben erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers vorzulegen. Dies gilt nicht, wenn der Unterauftragnehmer zugleich Eignungsleihgeber ist; in diesem Fall sind die Referenzangaben bereits mit dem Angebot einzureichen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck ist die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht /verleihen.
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Nachunternehmer-Anteil
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft sind die vorgesehenen Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder im Fragebogen zur Eignung anzugeben. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (VHB 234) ist mit dem Angebot einzureichen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen oder sich zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu stützen (Eignungsleihe), sind die betreffenden Leistungen sowie die vorgesehenen Unternehmen im Fragebogen zur Eignung anzugeben. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind die erforderlichen Nachweise und Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Fristen zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Vertrages ergeben sich aus § 135 Abs. 2 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 13.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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