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Aus- bzw. Umrüstung von AFZ-On-Board-Systemkomponenten in Stadtbahnen der Serien DT 8.S, DT8.12, DT8.14 und DT8.15 sowie Lieferung von weiteren AFZ-Systemkomponenten für Busse
Stuttgarter Straßenbahnen AG · Stuttgart · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Los 1 VergebenAus- bzw. Umrüstung von AFZ-On-Board-Systemkomponenten in Stadtbahnen der Serien DT 8.S, DT8.12, DT8.14 und DT8.15 sowie Lieferung von weiteren AFZ-Systemkomponenten für Busse🏆 DILAX Intelcom GmbH · Berlin
- DILAX Intelcom GmbH · Berlin
Beschreibung
Bereitstellung sowie Aus- bzw. Umrüstung von AFZ-On-Board-Systemkomponenten und der notwendigen Verkabelung in 79 Stadtbahnen der Serien DT8.S, DT8.12, DT8.14 und DT8.15 sowie Bereitstellung von AFZ-On-Board-Systemkomponenten für 850 Türausstattungen inkl. der erforderlichen Verkabelung im Busbereich für die Stuttgarter Straßenbahnen AG.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer DILAX Intelcom GmbH1 Veröffentlichung
- 22.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 44 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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