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Gewährung von Rabatten bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Erenumab (ATC-Code: N02CD01)

AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Gewährung von Rabatten bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Erenumab (ATC-Code: N02CD01)
    🏆 Novartis Pharma GmbH · Nürnberg
Auftragnehmer
  • Novartis Pharma GmbH · Nürnberg
Eingegangene Angebote 1

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Gegenstand ist die Gewährung von Rabatten auf Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Erenumab (ATC-Code: N02CD01).
  • Es wird ein nicht-exklusiver Rabattvertrag zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und der Novartis Pharma GmbH geschlossen.
  • Die Laufzeit des Vertrages ist vom 01.05.2026 bis 30.04.2028.
  • Ziel ist die wirtschaftliche Gestaltung der Versorgung mit dem genannten Arzneimittel.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Es erfolgte der Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrages gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse und der Novartis Pharma GmbH. Die Laufzeit ist 01.05.2026 bis 30.04.2028. Mit dem Vertrag beabsichtigen die Vertragsparteien, die Versorgung mit Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Erenumab (ATC-Code: N02CD01) wirtschaftlich zu gestalten.

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📅 Laufzeit endet am 30.04.2028

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrages gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse und der Novartis Pharma GmbH über die Gewährung von Rabatten bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Erenumab (ATC-Code: N02CD01).“

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1
Novartis Pharma GmbH Wert nicht veröffentlicht

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Novartis Pharma GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 04.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 815 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 162.291.032 €
Median 224.584.123 €
Oberes Quartil 224.584.123 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Vergabenummer AOK SAN 2026-0015
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber AOK Sachsen - Anhalt
Standort Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 04.05.2026
CPV-Code 33600000
Medizintechnik (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 3,8 in der Branche)
Laufzeit 01.05.2026 – 30.04.2028
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Novartis Pharma GmbH · Nürnberg

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Auftragnehmer (?)
Novartis Pharma GmbH

Ø Bieter in der Branche 3.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 835.498 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.987 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 53 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 30%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen-Anhalt
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

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