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Übernahme und Verwertung von Grünabfällen vom 01.06.2027 bis 31.05.2028 mit Verlängerungsoption
Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR · Mainz · Rheinland-Pfalz · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenÜbernahme und Verwertung von Grünabfällen im Zeitraum 01.06.2027 bis 31.05.2028🏆 Meinhardt Holzwerke GmbH · Hofheim am Taunus
- Meinhardt Holzwerke GmbH · Hofheim am Taunus
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung von ca. 8.200 Tonnen Grünabfällen jährlich.
- Die Leistung umfasst die Übernahme von Laub, Weihnachtsbäumen sowie Groß-/Stammholz und Wurzelstöcken.
- Ein Umschlagplatz oder eine Verwertungsanlage muss im Stadtgebiet Mainz oder im Umkreis von 5 km verkehrsgünstig gelegen sein.
- Die Verwertung muss unter Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Bundesimmissionsschutzgesetzes erfolgen.
- Die Laufzeit beträgt vom 01.06.2027 bis 31.05.2028 mit einer Verlängerungsoption.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Aus Sammlungen des Auftraggebers auf dessen Recycling- und Wertstoffhöfen sowie Zwischenlagern fallen im Jahr ca. 8.200 t an Grünabfällen aus der Landeshauptstadt Mainz an. Der Auftragnehmer übernimmt während seiner Beauftragung die Grünabfälle des Auftraggebers und verwertet diese unter Einhaltung der gültigen, rechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem untergesetzlichen Regelwerk zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Der Auftrag umfasst insbesondere: - die Übernahme von ca. 8.000 t/a an Grünabfällen inklusive ca. 130 t Herbstlaub (AVV-Nr. 200201), - die Übernahme von ca. 100 t/a an abgeräumten Weihnachtsbäumen, welche im Rahmen der Anfang Januar eines jeden Jahres stattfindenden Weihnachtsbaum-Sammelaktion (AVV-Nr. 200201, im Folgenden ebenfalls als „Grünabfälle“ bezeichnet) anfallen, - die Übernahme von ca. 100 t pro Jahr separat gesammelter Mengen an Groß-/ Stammholz und Wurzelstöcken/ -holz (AVV-Nr. 200138, im Folgenden ebenfalls als „Grünabfälle“ bezeichnet), - die Übernahme aller vorstehend genannten Abfälle des Auftraggebers auf einem vom Auftragnehmer zu benennenden Umschlagplatz im Stadtgebiet von Mainz bzw. auf einem maximal im Radius von 5 km Luftlinie, ausgehend von der Stadtgrenze von Mainz, verkehrsgünstig erreichbaren Umschlagplatz, alternativ in einer Verwertungsanlage, die im Stadtgebiet bzw. maximal im Radius von 5 km Luftlinie, ausgehend von der Stadtgrenze von Mainz, verkehrsgünstig gelegen ist. Ist zur Erreichung des Standortes (Umschlagplatz bzw. Verwertungsanlage) eine Rheinquerung durch den Auftraggeber erforderlich, so erfolgt diese ausschließlich über die Weisenauer oder Schiersteiner Rheinbrücke. - die Verwertung der übernommenen Grünabfälle unter Einhaltung der hierzu einschlägigen rechtlichen Bestimmungen.
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📅 Laufzeit endet am 31.05.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (50 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 44 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Meinhardt Holzwerke GmbHZuschlagswert 291.100 €1 Veröffentlichung
- 02.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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