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Saucen und Suppen
Studierendenwerk München Oberbayern · München · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSaucen und SuppenRahmen 152.000 €🏆 EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG · Unna
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Los 2 VergebenDressingRahmen 447.000 €🏆 EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG · Unna
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Los 3 VergebenBindemittelRahmen 256.000 €🏆 Hügli Nahrungsmittel GmbH · Radolfzell
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Los 4 VergebenSauce HollandaiseRahmen 37.000 €🏆 Deutsche Nährmittel Gesellschaft Farmland Food Service KG · Altendorf
- Deutsche Nährmittel Gesellschaft Farmland Food Service KG · Altendorf Kleines Unternehmen
- EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG · Unna Großunternehmen
- Hügli Nahrungsmittel GmbH · Radolfzell Großunternehmen
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Saucen und Suppen in 4 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los: Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01.06.2025 und endet spätestens zum 31.05.2029. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate. Los 1: 152.000,00 netto Los 2: 447.000,00 netto Los 3: 256.000,00 netto Los 4: 37.000,00 netto Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.
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📅 Laufzeit endet am 31.05.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis: (Einzelheiten siehe Wertungskriterien)
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Kosten nach Wichtigkeit
Lieferkosten: (Einzelheiten siehe Wertungskriterien)
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Qualität nach Wichtigkeit
Sensorische Qualitätsbewertung: (Einzelheiten siehe Wertungskriterien)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 88 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) Deutsche Nährmittel Gesellschaft Farmland Food Service KG · EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG · Hügli Nahrungsmittel GmbH1 Veröffentlichung
- 10.06.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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