Offenes Verfahren Beendet Verkehr & Logistik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 6 Lose

Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen im Zeitraum 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026

Oberlandesgericht Dresden · Dresden · Sachsen

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Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung im Inland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.

Vergabe-Ergebnis

👥 Eingegangene Angebote 6
📅 Zuschlagsdatum 26.08.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Deutsche Post AG. Die übrigen 5 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Keine Angebote eingegangen

    1 Veröffentlichung

    • 23.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.281 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 560.587 €
Median 1.271.464 €
Oberes Quartil 3.992.565 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Dresden, Sachsen
Veröffentlicht 23.09.2025
CPV-Code 60161000
Transportdienste (Was ist das?)
Angebote 6
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,1) (?)
Lose 6
Erfüllungsort Bundesrepublik Deutschland
Laufzeit 01.11.2025 – 31.10.2026

Bieter (1)
Deutsche Post AG · Bonn

Vergabe-Status (?)
Verfahren beendet ohne Vergabe: Keine Angebote eingegangen
Vertrag 26.08.2025

Ø Bieter in der Branche 4.1

Historischer Durchschnitt aus 337.844 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.601 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 53 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 44%

Preis-Kalkulator

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer · Zuschlagswert

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