Offenes Verfahren Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle Grüne Vergabe

RV Reformagenda DB - Los 2 rechtlich

Bundesministerium für Verkehr · Berlin · Berlin

Angebote bis 23.06.2026, 10:00 Uhr (noch 18 Tage)

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Beschreibung

Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung der Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene in rechtlicher Hinsicht (RV Reformagenda DB - Los 2- rechtlich)

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Rahmenvereinbarung des Bundesministeriums für Verkehr zur rechtlichen Unterstützung bei der Umsetzung der Reformagenda der Deutschen Bahn (Kundenorientierung auf der Schiene) mit geschätztem Wert von 5,33 Mio. EUR.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Verschmutzungsvermeidung
Soziale Kriterien
  • Barrierefreiheit für alle
Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    F 2 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F 2- Erklärung zur Haftpflichtversicherung abzugeben. ###### Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis über die Selbstversicherung dem Angebot beizufügen. ###### Mindeststandards: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR pauschal je Schadensfall - Für Vermögensschäden mindestens 5.000.000 EUR je Schadensfall ###### Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    F 4 Verpflichtung zur Neutralität und Vermeidung von Interessenkonflikten gem. § 46 Abs. 2 VgV (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (einschließlich anderer Unternehmen), dass: - derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision ausgeschlossen ist oder - eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter (einschließlich anderer Unternehmen) muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen (Formblatt F4). ##### Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen, es sei denn eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn 1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag der DB AG, mit der DB AG verbundener Unternehmen oder weiterer Anbieter von Schienenverkehrsleistungen in Deutschland und im grenzüberschreitenden Markt zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen der Gesamtleistung erbringt, 2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Leistungen im Auftrag der DB AG, mit der DB AG verbundener Unternehmen oder weiterer Anbieter von Schienenverkehrsleistungen in Deutschland und im grenzüberschreitenden Markt erbringt, deren Erstellung von der konkreten Ausgestaltung des Beratungsgegenstands abhängig ist. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. ##### Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    F 3 Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der Auftraggeber berücksichtigt Aufträge, die in den letzten fünf Jahren (ab 2021) erbracht wurden. Bereiche: Gutachterliche oder beratende Tätigkeiten für öffentliche Auftraggeber oder für Großunternehmen* in den Rechtsgebieten - Handels- und Gesellschaftsrecht, insbes. Aktien- und Konzernrecht, - Verfassungs- und Verwaltungsrecht, - Zuwendungs- und EU- Beihilferecht, - nationales Eisenbahnrecht einschließlich Eisenbahnregulierungsrecht, - Steuer- und Bilanzrecht. *Großunternehmen sind solche mit einem Jahresumsatz von mindestens 40 Mio. Euro/Jahr ##### Dabei gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es sind mindestens fünf Referenzprojekte vorzulegen, die Rechtsberatung oder die Erstellung von Rechtsgutachten aus mindestens vier der folgenden fünf Bereiche für öffentliche Auftraggeber oder für Großunternehmen* belegen: - Handels- und Gesellschaftsrecht insbes. Aktien- und Konzernrecht - Verfassungs- und Verwaltungsrecht, - Zuwendungs- und EU- Beihilferecht, - nationales Eisenbahnrecht einschließlich Eisenbahnregulierungsrecht sowie - Steuer- und Bilanzrecht (d.h. eine Referenz pro Rechtsgebiet). Sollte eine Referenz mehrere Rechtsgebiete umfassen, wird diese bei den jeweiligen Rechtsgebieten berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen die Referenzen vollständig abgeschlossen sein. ##### Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 18 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 5.330.000 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 23.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 424.390 €
Median 728.020 €
Oberes Quartil 3.290.050 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Bundesministerium für Verkehr · Berlin

5.330.000 €
Geschätzter Wert
5,8× Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 23.06.2026, 10:00 Uhr (noch 18 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 21.05.2026
  2. Angebotsfrist 23.06.2026
  3. Wertung ca. 24.06.2026

Schätzungen basieren auf 1727 vergleichbaren Vergaben in Beratung & Dienstleistungen. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 6#0033/E13
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 21.05.2026
CPV-Code 79111000
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 24 Monate
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 69 Tage
Frist für Rückfragen 12.06.2026
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 75.224 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.654 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 30%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesministerium für Verkehr. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Daten korrigieren →