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Bau eines Musterfeuerwehrgerätehauses in der Ortgemeinde Macken
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel · Kobern-Gondorf · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 30.09.2026, 09:00 Uhr (noch 48 Tage)
Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel beabsichtigt, für die Freiwillige Feuerwehr Macken ein neues Musterfeuerwehrgerätehaus zu errichten. Das Gebäude soll als standardisierter Gebäudetyp konzipiert werden, sodass die Planung auf weitere Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde übertragbar ist und als Grundlage für den Bau weiterer Feuerwehrgerätehäuser gleicher Bauart dienen kann. Nähere Angaben zum Bauvorhaben und den Planungsanforderungen sind den beigefügten Planungsunterlagen zu entnehmen. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise: 1. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Planungsleistungen für ein neues Musterfeuerwehrgerätehaus in Macken werden ausgeschrieben.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den Leistungsphasen 1-4 und anschließend 5-9 der HOAI.
- Ein standardisierter Gebäudetyp, der auf weitere Ortsgemeinden übertragbar ist, wird gefordert.
- Die genauen Planungsanforderungen sind den beigefügten Planungsunterlagen zu entnehmen.
Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel sucht Planungsleistungen für den Neubau eines Musterfeuerwehrgerätehauses in Macken.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 35 %
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Aufbau, Methodik, Ablauf- und Zeitplanung 25 %Qualität
Qualität und Ausarbeitung der Angebotsunterlagen Konzeptionelle Darstellung der vorgesehenen Vorgehensweise bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Kalkulation anhand der Vorstellung/Präsentation eines ausgewählten Projektes
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Referenzen 25 %Qualität
Qualitätseindruck abgeschlossener und vergleichbarer Referenzprojekte des Unternehmens (öffentlicher Auftraggeber, Projektgröße, Komplexität, Projektanforderungen, Fertigstellung) Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung beauftragten Personals Darstellung von Projektkalkulationen und deren Auskömmlichkeit (Kostenprognose, Kostenverfolgung, Gegenüberstellung von Kalkulation zu reell entstandenen Kosten)
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Kommunikationsstrategie 15 %Qualität
Beteiligungskonzept Kommunikation mit Auftraggeber und Gremien Bereitschaft je nach Bedarf des Auftraggebers Termine online oder vor Ort wahrzunehmenKonzept zur Veröffentlichung der Planungsergebnisse, Zwischenergebnisse, einzelner Meilensteine zur Vorstellung in öffentlichen Gremien Zuarbeit der Pressestelle für die Erstellung von Pressetexten um der Öffentlichkeit die Thematik näher zu bringen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen eine Vergabevorschrift im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, die Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 48 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 30.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.413 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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