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Bekanntmachung Nachträge, Putz- und Stuckarbeiten, Brandenburgisches Textilmuseum, Forst (Lausitz)
Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin, Fachbereich Bauverwaltung · Forst (Lausitz) · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBekanntmachung Nachträge, Putz- und Stuckarbeiten, Brandenburgisches Textilmuseum, Forst (Lausitz)🏆 Bauunternehmung cg GmbH · Reichenbach
- Bauunternehmung cg GmbH · Reichenbach
Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Bauunternehmung cg GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt gemäß § 132 Abs. 5 GWB. Maßnahme: Brandenburgisches Textilmuseum - Sanierung und Ausbau der Bestandgebäude - Aufstockung, Sanierung und Ausbau der Nebengebäude - Errichtung eines Neubaus (Empfangsraum, Schauwerkstatt, WC-Einheiten) - Umbau Innenhof
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt gemäß § 132 Abs. 5 GWB.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
wirtschaftlichster Bieter
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabever-stöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Bauunternehmung cg GmbHZuschlagswert 354.190 €1 Veröffentlichung
- 02.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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