Offenes Verfahren Frist abgelaufen Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Erneuerung und Erweiterung Wasserwerk Halle-Beesen | Vorbereitende Maßnahmen | Los 2 von 3: EMSR-Technik Primäre Stromverteilung

WWB Wasserwerk Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH · Halle (Saale) · Sachsen-Anhalt

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Beschreibung

- Los 3: EMSR-Technik Primäre Stromverteilung (vorgezogene Maßnahme Bauphase 1) Los 3 umfasst die Errichtung der neuen primären Stromverteilung als Ersatz für die bestehende, im Zuge von Los 1 rückzubauende Trafostation. Die Leistungen stellen die Energieversorgung des Wasserwerks während der gesamten Bauphase sicher und sind Voraussetzung für den Anschluss aller nachfolgenden elektrotechnischen Gewerke.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung für die Errichtung der primären Stromverteilung im Wasserwerk Halle-Beesen als Ersatz für eine bestehende Trafostation.

Die Leistung ist Voraussetzung für die Energieversorgung während der Bauphase und den Anschluss weiterer elektrotechnischer Gewerke. Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung im Bauwesen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Die Leistung wird im Rahmen eines offenen Verfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 3a EU VOB/A ausgeschrieben. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Mit dem Angebot sind die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Die Angebote werden zunächst in formaler Hinsicht geprüft. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, unvollständig sind oder die formellen Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zur Wertung zugelassen. Für den Fall fehlender, unvollständiger oder sonst fehlerhafter Angebote bzw. Angebotsbestandteile behält sich die Vergabestelle vor, die betroffenen Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen oder Angaben zum Ausschluss des betroffenen Angebots führen kann. Die Auftraggeberin wird dabei die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen. Die Berücksichtigung nachgereichter Unterlagen ist zudem ausgeschlossen, wenn dadurch die Wertungsreihenfolge beeinträchtigt werden könnte. Die Bieter haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass die Angebote alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten. Hinweis: Es finden im Rahmen des offenen Verfahrens keine Verhandlungen über die Angebote statt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Erneuerung und Erweiterung Wasserwerk Halle-Beesen | Vorbereitende Maßnahmen | Los 2 von 3: EMSR-Technik Primäre Stromverteilung
  • Preis 80 %

    Grundlage der Preisbewertung ist die Angebotssumme (netto) des vollständig bepreisten Leistungsverzeichnisses. Die Preise sind netto in Euro anzugeben. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt nach folgender Formel: Punkte = ((niedrigster Angebotspreis)/(Angebotspreis des Bieters)) x 100

  • Konzept zur Leistungserbringung 20 %
    Qualität

    Der Bieter hat mit dem Angebot ein Konzept zur Leistungserbringung vorzulegen (Formblatt 2.3). Das mit dem Angebot eingereichte Konzept zur Leistungserbringung wird im Zuschlagsfall Bestandteil des Vertrages. Die darin enthaltenen Angaben zur Baustellenorganisation, zum Bauablauf, zur Projektorganisation und zur Leistungserbringung im Übrigen sind für den Auftragnehmer verbindlich und begründen eigenständige vertragliche Leistungspflichten. Weicht die tatsächliche Leistungserbringung von den im Konzept gemachten Angaben ab, berechtigt dies die Auftraggeberin zur Geltendmachung der ihr nach Vertrag und Gesetz zustehenden Rechte. Änderungen gegenüber dem eingereichten Konzept bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Das Konzept ist in zwei Teile zu gliedern: Teil A (projektweite Unterkriterien P-UK 1 bis P-UK 3) adressiert Anforderungen, die aus den gemeinsamen Rahmenbedingungen der vorbereitenden Maßnahmen insgesamt resultieren und alle drei Lose gleichermaßen betreffen. Teil A wird einmalig eingereicht und für alle Lose, auf die der Bieter ein Angebot abgibt, gleichermaßen der Wertung zugrunde gelegt. Umfang: maximal 9 DIN-A4-Seiten. Teil B (losbezogene Unterkriterien L-UK 1 und L-UK 2) adressiert den losgebundenen Bauablauf sowie die spezifischen Besonderheiten des jeweiligen Leistungsgegenstands. Teil B ist für jedes Los, auf das der Bieter ein Angebot abgibt, als gesondertes, dem jeweiligen Los eindeutig zuzuordnendes Kapitel auszuarbeiten. Umfang: maximal 6 DIN-A4-Seiten je Los. Ablaufpläne (Balkenplan), Organigramme sowie Schnittstellenübersichten sind als Anlagen beizufügen. Diese Anlagen zählen nicht zum maximalen Seitenumfang. Anlagen sind eindeutig zu kennzeichnen und im Konzept klar zu referenzieren. Konzeptteile, die den vorgegebenen Seitenumfang überschreiten, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eignungsanforderung

    - Handelsregisterauszug: Der Bieter legt seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister bei, soweit eine Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Ausländische Bieter legen eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Herkunftslandes vor. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    - Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter hat mit dem Angebot durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder diese im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Die Versicherung muss für die gesamte Dauer der Ausführungsfrist bestehen und folgende Mindestdeckungssummen aufweisen: Schadensart Mindestdeckungssumme je Schadensfall Personenschäden 5.000.000 Euro Sachschäden 5.000.000 Euro Umweltschäden (einschließlich Gewässer- und Bodenverunreinigung) 5.000.000 Euro Vermögensschäden 1.000.000 Euro Sämtliche Deckungssummen unterliegen einer mindestens zweifachen Jahresmaximierung. Besteht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits eine entsprechende Versicherung, ist dem Angebot ein gültiger Versicherungsnachweis beizufügen. Besteht eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht, hat der Bieter auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin und noch vor Zuschlagserteilung einen verbindlichen Nachweis über den Abschluss einer vertragsgemäßen Versicherung vorzulegen. Die Vorlage des Versicherungsnachweises ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Ein Zuschlag wird nicht erteilt, solange der geforderte Nachweis nicht vorliegt.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB): Der Bieter erklärt, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe auf ihn zutrifft. Sofern ein Ausschlussgrund vorliegt, ist dieser im Formblatt 2.4 vollständig und detailliert anzugeben. - Eigenerklärung zu MiLoG / SchwarzArbG / AEntG: Der Bieter erklärt, dass weder er noch eine für ihn gesetzlich oder satzungsgemäß vertretungsberechtigte Person in den letzten zwei Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist (§ 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG). - Tariftreue und Entgeltgleichheit: Der Bieter hat durch Eigenerklärung die Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) hinsichtlich Tariftreue und Entgeltgleichheit zu bestätigen (Formblatt 2.4). - Russlandsanktionen: Der Bieter hat durch Eigenerklärung die Einhaltung der EU-Sanktionsregelungen gegenüber Russland gemäß den einschlägigen EU-Verordnungen zu bestätigen (Formblatt 2.9).

  • Finanzkennzahlen (Bilanz)

    - Umsatzerklärung: Der Bieter gibt seinen Gesamtjahresumsatz (netto) sowie seinen Jahresumsatz aus vergleichbaren Aufträgen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Der durchschnittliche Jahresumsatz aus vergleichbaren Aufträgen muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Los 3 mindestens EUR 3.0 Mio. betragen. Als vergleichbar gelten Aufträge, die Elektro- oder EMSR-Leistungen im Bereich der Mittel- oder Niederspannungsversorgung im Bestand von Betriebs- oder Infrastrukturanlagen zum Gegenstand haben (z.B. Wasseraufbereitungs-, Kläranlagen, Industrieanlagen oder vergleichbare technische Infrastruktur). Die Angaben sind im Formblatt 2.4 zu machen. Die Auftraggeberin behält sich vor, geeignete Belege (z.B. Jahresabschlüsse oder Umsatzbescheinigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters) anzufordern.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Eignungsanforderung

    - Fachbetrieb nach AwSV: Der Bieter erklärt, dass er oder ein namentlich zu benennender, eignungsleihender Nachunternehmer über eine zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Zertifizierung als Fachbetrieb gemäß § 62 AwSV verfügt, soweit die auszuführenden Tätigkeiten der Fachbetriebspflicht nach § 45 AwSV unterliegen. Dies gilt insbesondere für Arbeiten an ölhaltigen oder sonstige wassergefährdende Stoffe enthaltenden Anlagen sowie für deren Demontage, Transport und Entsorgung innerhalb der Trinkwasserschutzzone. Die Entsorgung hat über ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen zu erfolgen. Die Zertifizierungsurkunde nach § 62 Abs. 3 AwSV sowie ein etwaiger Entsorgungsnachweis sind auf Anforderung vorzulegen.

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    - Referenzen: Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von mindestens zwei vergleichbare Referenzen nach, die innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre erbracht wurden. Die Darstellungen der Referenzen müssen folgende Mindestangaben enthalten: - Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts (Art und Umfang der Leistung) - Auftraggeber (Name, Anschrift und Kontaktdaten zur Nachprüfbarkeit) - Auftragswert (netto) - Leistungszeitraum (Beginn und Abschluss) - Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmereinsatz: konkret eigener Leistungsanteil Die Referenzen sind unter Verwendung des Formblatts 2.5 einzureichen. Als vergleichbar gelten Referenzen, die Elektro- oder EMSR-Leistungen im Bestand von Betriebs- oder Infrastrukturanlagen zum Gegenstand haben (z.B. Wasseraufbereitungs-, Kläranlagen, Industrieanlagen oder vergleichbare technische Infrastruktur) und wesentliche Anteile aus mindestens zwei der folgenden Bereiche umfassen: - Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Mittelspannungsanlagen oder Transformatoren (einschließlich Werkplanung und Herstellerfreigaben), - Installation oder Erneuerung von Niederspannungshauptverteilungen, Stromschienensystemen oder zugehörigen Kabel- und Leitungsanlagen im laufenden oder kürzlich stillgelegten Betrieb, - Herstellung oder Erneuerung einer provisorischen Stromversorgung im laufenden Betrieb einer technischen Anlage über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Jede Referenz muss einen Netto-Auftragswert von mindestens EUR 500.000 aufweisen. Die Auftraggeberin behält sich vor, beim jeweiligen Auftraggeber der Referenz Rückfragen zur Leistungserbringung zu stellen; die Bieter haben sicherzustellen, dass die angegebenen Kontaktdaten aktuell und für Rückfragen erreichbar sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • EU-gefördertes Vorhaben

    eu-funds

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Interessierte Unternehmen und Bieter, die der Auffassung sind, in ihren Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt zu sein, können sich an die zuständige Vergabekammer wenden: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Telefon: 0345 514-0 Telefax: 0345 514-1115 E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen und an die Vergabestelle zu richten. Auf die Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB sowie auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 581 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 173.138 €
Median 450.608 €
Oberes Quartil 2.478.038 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

WWB Wasserwerk Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH · Halle (Saale)

Stammdaten
Angebotsfrist 29.05.2026, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer WWB-VOB- 2026-003
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber WWB Wasserwerk Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH
Standort Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 10.04.2026
CPV-Code 45317000
Bauleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Halle (Saale)
Bindefrist (?) 144 Tage
Frist für Rückfragen 15.05.2026
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 317.924 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.406 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen-Anhalt
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers WWB Wasserwerk Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →