Referenzen zu vergleichbaren Lieferleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (07.2022 - 06.2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Aufträge, die im Zuge einer Lieferung von Hardware und Software sowie Planung und Implementierung einer digitalen Schließanlage inklusive Montage und Systemintegration im Kritis-Sektor durchgeführt worden sind. Die Aufträge müssen für Auftraggeber mit mindestens 3000 Mitarbeitern/Usern an mindestens 10 Gebäuden mit insgesamt mindestens 500 Schließeinheiten erbracht worden sein.
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Insgesamt wird eine Referenz gefordert. Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen.
Hinweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.