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Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Schulpersonal Sachsen-Anhalt
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt
Neue Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" — jede Woche per Email
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung gemäß folgenden Vorschriften: - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) - DGUV Vorschrift 2 - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - einschlägige Verordnungen (z. B. ArbMedVV, BetrSichV, GefStoffV)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Neubau eines Pflegeheimes in Salzwedel, speziell für die Gewerke Wasser-/Abwasserinstallation, Heizungsinstallation, Lüftung und Gebäudeautomation.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Fachliche Eignung: Die eingesetzten Ärzte müssen berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen (Qualifikation nach § 4 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2). Der Nachweis ist durch Vorlage von entsprechenden Zeugnissen, Zertifikaten oder anderen relevanten Dokumenten zu erbringen.
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Qualitätsmanagement
Fachliche Eignung: Die eingesetzten Fachkräfte müssen berechtigt sein, für Arbeitssicherheit die notwendige Qualifikation nach § 7 ASiG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 2). Der Nachweis ist durch Vorlage von entsprechenden Zeugnissen, Zertifikaten oder anderen relevanten Dokumenten zu erbringen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestens drei Referenzen zur betriebsärztlichen Betreuung von Landespersonal an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Umfang von mindestens 7 500 Beschäftigten. Zu den Referenzen sind jeweils Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers zu benennen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestens drei Referenzen zur sicherheitstechnischen Betreuung von Landespersonal an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Umfang von mindestens 7 500 Beschäftigten. Zu den Referenzen sind jeweils Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers zu benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 11 Tage
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- 15.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 13.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 18.05.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 50 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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