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Umbau und Sanierung der Nikolaikirche Anklam zur Integration des Lilienthal Flight Museum (LFM)
Hansestadt Anklam · Anklam · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Zimmerermeister Karsten Jantzen GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Sanierung und der Umbau der Nikolaikirche Anklam zur Schaffung des Lilienthal Flight Museum.
- Das Bauvorhaben umfasst denkmalpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung historischer Substanz und Fassungen.
- Es sind umfangreiche Sanierungsarbeiten am Mauerwerksbestand und die Wiederherstellung des Turmhelms vorgesehen.
- Besondere Anforderungen werden an die restauratorische Konservierung und die Erhaltung von Malerei- und Fassungsbefunden gestellt.
- Die Hansestadt Anklam ist der öffentliche Auftraggeber für dieses Bauvorhaben.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen der denkmalgeschützten Nikolaikirche in Anklam. Die Stadt Anklam beabsichtigt die Umnutzung, Umstrukturierung und Instandsetzung der Nikolaikirche Anklam. Ziel des Vorhabens ist es, parallel zur Wiederherstellung der städtebaulichen Fassung des zentralen Marktplatzes, das Kirchengebäude einer dauerhaften Nutzung als Lilienthal Flight Museum (LFM) zuzuführen und den Turmhelm in seiner ursprünglichen Höhe von ca. 103 m in Anlehnung an seine bauzeitliche Form wiederaufzurichten. Gekennzeichnet ist der Mauerwerksbestand der Nikolaikirche Anklam durch eine Vielzahl unterschiedlicher Schadbilder, die sich in unterschiedlich starker Ausprägung und Verteilung überlagern. An vielen Bereichen liegen stärkere Schädigungsgrade an den Maueroberflächen vor, das betrifft den Innenraum und die Fassade. Im Innenraum ist zu beachten, dass historische Fassungsbefunde vorhanden sind, die aus denkmalpflegerischer Sicht als sehr wertvoll einzuordnen sind. Der vergleichsweise hohe Schädigungsgrad der Architekturoberflächen ist überwiegend auf die Kriegszerstörung des Gebäudes und die lange nachfolgende Standzeit in ruinösem Zustand zurückzuführen. Aus den Untersuchungsergebnissen in Zusammenhang mit der Betrachtung der Schadbilder ist zu ersehen, dass leichtlösliche Salze, Gips und erhöhte Feuchtegehalte gemeinsam mit bauklimatischen Gegebenheiten als Schadfaktoren wirksam sind. Grundsätzlich soll der jetzt sichtbare Bestand der Maueroberflächen in seinem gealterten Erscheinungsbild erhalten und stabilisiert werden. Dabei verwendete neue Materialien sollen sich ohne Störungen in den vorhandenen Bestand einfügen. Für den Innenraum wird eine Erhaltung des vorhandenen Erscheinungsbildes mit Sichtbarkeit aller Befunde und Alterungsspuren favorisiert. Rekonstruierende Eingriffe sind nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Forderung nach Erhaltung der historischen Substanz wird je nach deren Wertigkeit mit technologisch differenzierten Meth
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis
100%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 81 Tage nach Fristende
Zuschlagswert 774.484 €1 Veröffentlichung
- 11.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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