Naturstein (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter hat im Rahmen der Angebotsabgabe die exakte Handelsbezeichnung sowie die Herkunft bzw. den Liefersteinbruch des angebotenen Naturwerksteins anzugeben. Weiterhin sind mit der Angebotsabgabe für den angebotenen Naturwerkstein zwingend folgende Unterlagen einzureichen:
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Alle vorgenannten Unterlagen müssen bereits mit der Angebotsabgabe vollständig vorliegen. Sie müssen dem angebotenen Naturwerkstein eindeutig zugeordnet werden können und sich auf das angebotene Material aus dem angegebenen Liefersteinbruch beziehen.
Die nachfolgend aufgeführten Prüfzeugnisse sind vorzulegen:
1.
Petrographische Beschreibung gemäß EN 12407.
2.
Wasseraufnahme gemäß EN 13755: u. a. Angabe Einzelwert, Mittelwert, oberer Erwartungswert.
3.
Biegefestigkeit gemäß EN 12372: u. a. Angabe Einzelwert, Mittelwert, unterer Erwartungswert, Stan-dardabweichung.
4.
Druckfestigkeit gemäß EN 1926: u. a. Angabe Einzelwert, Mittelwert, unterer Erwartungswert, Stan-dardabweichung.
5.
Frost-Tauwechsel-Beständigkeit, Nachweis der Beständigkeit über die Biegefestigkeit gemäß EN 12371/EN 12372: u. a. Angabe Mittlere Biegefestigkeit vor 56 Zyklen Frost-Tau-Wechsel sowie Mittlere Biegefestigkeit nach 56 Zyklen Frost-Tau-Wechsel.
6.
Frost-Tauwechsel-Beständigkeit, Nachweis der Beständigkeit über die Druckfestigkeit gemäß EN 12371/EN 1926: u. a. Angabe mittlere Druckfestigkeit vor 56 Zyklen Frost-Tau-Wechsel sowie mittlere Druckfestigkeit nach 56 Zyklen Frost-Tau-Wechsel.
7.
Widerstandsfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel mit Tausalz gemäß TL Pflaster-StB 06. Bewertung der Beständigkeit gemäß TL Pflaster-StB 06/15, Ausgabe 2006, Fassung 2015 (R1).
8.
Rostgefährdung nach DIN 52008:2006-03.
9.
Widerstand gegen Verschleiß nach EN 14157, Verfahren B.
10.
Gleitwiderstand nach EN 14231 für die Oberfläche von Straßenbelägen in Abhängigkeit von der Oberflä-chenbearbeitung.
11.
Ausflusszeit gemäß EN 13036-3 in Abhängigkeit von der Oberflächenbearbeitung.
Anerkannt werden dabei nur Prüfzeugnisse, die zumindest den folgenden Kriterien entsprechen:
- Abfassung in deutscher Sprache.
- Erstellung durch ein in Europa (Land muss CEN-Mitglied sein) ansässiges, allgemein anerkanntes, vom Lieferanten unabhängiges Prüfinstitut.
- Nicht älter als 2 Jahre (Prüfzeugnisse zu Nr. 2, 3 und 4) sowie bezogen auf die aktuelle Herstellung (Prüf-zeugnisse zu Nr. 10 und 11).
- Nicht älter als 10 Jahre (Prüfzeugnisse zu Nr. 1, 5, 6, 7, 8, 9).
(s. Punkt 4.2.2 der Erläuterung zur Ausschreibung, Seite 32 f. LV Teil 1)