Präqualifikation / Eignungsnachweise
Die Bodenstationen müssen einen Technologiereifegrad von mindestens 8 (TRL8+)
Deutsche Raumfahrtagentur im DLR e.V. · Bonn · Nordrhein-Westfalen
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Die Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (RFA im DLR e.V.), hier Bereich Weltraumlage, plant die Beschaffung von drei im Wesentlichen baugleichen, marktverfügbaren schlüsselfertigen Bodenstationen für Satellite Laser Ranging (SLR) und Space Debris Laser Ranging (SDLR), einschließlich Kontrollsysteme und Steuerungssoftware. Die Bodenstationen müssen einen Technologiereifegrad von mindestens 8 (TRL8+) aufweisen, d.h. keine (Neu-) Entwicklung, und das Systemdesign sowie verifizierte und validierte Referenzsystem(e) müssen bereits existieren. Die Betriebs- und Steuerungssoftware muss bereits bei existierenden (Referenz-) Systemen erfolgreich im Einsatz sein. Ziel dieses Vorhabens ist es, drei (teil-ortsfeste) Systeme, die sowohl für SLR als auch SDLR genutzt werden können, zu integrieren und an separaten Standorten im außereuropäischen Ausland in Betrieb nehmen zu lassen. Diese Systeme sollen an das Weltraumlagezentrum (WRLageZ) angebunden werden und hochpräzise Entfernungsmessungen für kooperative Objekte, mit geodätischer Messgenauigkeit, in Low Earth Orbit (LEO), Medium Earth Orbit (MEO) (bspw. Galileo) und Geostationary Earth Orbit (GEO), sowie für unkooperative Objekte im LEO ermöglichen. Die Systeme müssen für einen voll-automatisierten 24/7-Messbetrieb ausgelegt sein und Beobachtungen sowohl in der Nacht, als auch am Tag durchführen können. Dabei müssen Messdaten voll-automatisiert verarbeitet und dem WRLageZ in standardisierter Form zur Verfügung gestellt werden. Beauftragte Beobachtungen müssen eigenständig, unter Berücksichtigung von Umwelteinflüssen und der Lasersicherheit, insbesondere für den Flugverkehr, durchgeführt werden können. Zusätzlich zum Laser-Ranging sollen die Systeme in der Lage sein passiv-optisch Beobachtungen zur Bahnverfolgung durchzuführen sowie Lichtkurven der verfolgten Objekte zu erstellen. Die gewonnenen Bahndaten sollen in den im WRLageZ erstellten deutschen Bahndatenkatalog eingepflegt, sowie
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Branche: Verteidigung & Sicherheit
Beschaffung von drei schlüsselfertigen Bodenstationen für Satellite Laser Ranging (SLR) und Space Debris Laser Ranging (SDLR) mit integrierter Steuerungssoftware und Kontrollsystemen für die Deutsche Raumfahrtagentur.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Siehe beigefügte Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). 2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB). 3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB). 4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB). 5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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