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Externe Analytik für Luftfahrttreibstoffe und Diesel
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Köln · Nordrhein-Westfalen
Angebote bis 09.07.2026, 10:00 Uhr (noch 33 Tage)
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Beschreibung
Im Rahmen von nationalen und internationalen Forschungsprojekten analysiert und bewertet das DLR Institut für Verbrennungstechnik Luftfahrttreibstoffe, sowohl konventionelle als auch nachhaltige Luftfahrttreibstoffe (SAF). Zur Charakterisierung der Treibstoffe sowie tiefergehenden Analyse müssen diese Treibstoffe gemäß den Anforderungen des Standards ASTM D1655 oder D7566 analysiert sowie weitere ausgewählte Größen mittels standardisierter Methodik bestimmt werden. Darüber hinaus werden detaillierte chemische Zusammensetzungen auf Basis von GCxGC TOF gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft benötigt. Zusätzlich wird Analytik für Dieselkraftstoff gemäß EN 590 benötigt. Die Proben werden in Abhängigkeit von der benötigten Analytik in Mengen weniger Milliliter bis zu Litern bereitgestellt. Wir beabsichtigen den Abschluss eines Rahmenvertrags für die Laufzeit vom 15.08.2026 bis zum 14.08.2028 mit einer Option auf eine zweijährige Verlängerung. Zur Auswertung des Angebotes ist eine Analyse einzureichen. Die zu analysierende Probe können Sie über die Bieterkommunikation von Subreport anfordern. Bitte teilen Sie uns folgende Daten mit: Firma Ansprechpartner Anschrift. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das DLR sucht einen Dienstleister für die externe Analytik von Luftfahrttreibstoffen (konventionell und SAF) sowie Dieselkraftstoff.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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70% Qualität und Service aufgeteilt in: 55% Qualität (Arbeitsprobe) 15% Service (Abdeckung der optionalen Leistungen) 70 %Qualität
70% Qualität und Service aufgeteilt in:
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Preis = 30% aufgeteilt in : Gesamtpreis Gruppe I Gesamtpreis Gruppe II Gesamtpreis Gruppe IV Gesamtpreis Gruppe V Gesamtpreis Gruppe VI Gesamtpreis Gruppe VIII Mittlerer Preis Gruppe III (Gesamtpreis durch angebotene Teilleistungen) Mittlerer Preis Gruppe VII (Gesamtpreis durch angebotene Teilleistungen) 30 %Preis
Preis = 30%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung ILO (Internationale Arbeitsorganisation)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung MiLoG (Mindestlohngesetz)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung einer Bietergemeinschaft.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen: • Datum der Unternehmensgründung • Standorte des Unternehmens • Rechtsform des Unternehmens • Registergericht und Registernummer • Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) • Identifikationsnummer (Leitweg-ID) • Einstufung als KMU • Einstufung als Start-UP • Börsennotiert • Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens • Beschreibung des Kerngeschäftes
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Sprache, in der die Angebote und Eignungsunterlagen verfasst sein müssen. Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserklärung eines Unterauftraggebers.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Akkreditierung für Diesel nach EN 590
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Eignungsanforderung
Akkreditierung für Jet Fuel nach ASTM D1655 und ASTM D7566
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Eignungsanforderung
Fähigkeit zu Bestimmung der detaillierten chemische Zusammensetzungen auf Basis von GCxGC-TOF MS und GCxGC-VUV gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft (qualitative Absicherung durch massenspektrometrische und spektroskopische Detektion). Die Ergebnisse müssen kompatibel sein mit dem etablierten Prescreening Verfahren für alternative Luftfahrttreibstoffe (Heyne et al. Sustainable aviation fuel prescreening tools and procedures, Fuel, 2021). Dies muss Anhand einer Arbeitsprobe für Luftfahrttreibstoffe (Rohdaten + Auswerteverfahren + Ergebnis) nachgewiesen werden. Hierfür kann innerhalb der Ausschreibungszeit zwei Proben angefordert werden, anhand derer die Leistungen GCxGC-TOF MS sowie GCxGC-VUV durchzuführen sind. Die Rohdaten, eine Beschreibung des Auswerteverfahrens sowie das Ergebnis sind mit dem Angebot abzugeben.
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Eignungsanforderung
Fähigkeit zur Bestimmung der Viskosität bei -40°C gemäß ASTM D7042
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Eignungsanforderung
Fähigkeit zur Bestimmung des Energieinhalt nach ASTM D4809
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 33 Tage
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- 03.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 09.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 09.07.2026 Korrektur durch den Auftraggeber
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 18 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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