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Begleitung des geförderten Glasfaserausbaus nach Gigabit-Richtlinie 2.0
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe · Berlin · Berlin · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 AufgehobenDL juristischer Bereich
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Los 2 VergebenDL im Ingenieurwesengesch. 833.305 €🏆 MICUS Strategieberatung GmbH · Düsseldorf
- MICUS Strategieberatung GmbH · Düsseldorf Kleines Unternehmen
Beschreibung
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe von Berlin (SenWiEnBe) plant den Glasfaserausbau in unterversorgtem Gebieten nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell gem. 3.1 Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) umzusetzen. Für die fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Beauftragung und Begleitung des geförderten Ausbaus, und der Abwicklung des Fördermittelmanagements, ist die Beauftragung externer Dienstleister gemäß Nr. 3.3. der Gigabit-RL 2.0 vorgesehen. Diese sollen für den geförderten Ausbau gemeinsam mit dem Fachbereich der SenWiEnBe diejenigen Schritte planen und durchführen, die für die zielführende Abwicklung des geförderten Ausbaus auf Seiten des Landes Berlin notwendig sind. Sie sind somit Dienstleister für die Förderkulisse des Ausbaus, der Ausbau selbst erfolgt dann jedoch durch Telekommunikationsunternehmen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Güte und Schlüssigkeit des eingereichten Angebots 40 %Preis
Höhe der angegebenen Gesamtkosten
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Güte und Schlüssigkeit des eingereichten Angebots 20 %Qualität
Konzeptionelle Güte des Angebotes, sowie angemessene Personaleinsatzplanung
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Güte und Schlüssigkeit des eingereichten Angebots 20 %Qualität
Referenzen und Erfahrung
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Güte und Schlüssigkeit des eingereichten Angebots 10 %Qualität
Leistungsumfang des Angebots
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Güte und Schlüssigkeit des eingereichten Angebots 10 %Qualität
Qualifikation des Personals
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 833.305 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Bedarf hat sich geändert
1 Veröffentlichung
- 24.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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