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2. Ausführungskonzept
70 %
Qualität
Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das folgende Ziel bestmöglich zu erreichen: - Ziel ist die Etablierung und Weiterentwicklung einer dauerhaft funktionsfähigen, organisationsweit akzeptierten und praktisch gelebten hamburgweiten Data Governance, die klare und praxistaugliche Verantwortlichkeiten für den Umgang mit Daten schafft, die Datenqualität nachhaltig verbessert, eine organisationsübergreifende Nutzung und Steuerung von Daten unterstützt und von den betroffenen Bereichen der hamburgischen Verwaltung dauerhaft angewendet und selbstständig weiterentwickelt werden kann. Der Bieter hat hierzu darzustellen, - wie er die bestehenden Strukturen, Rollen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege analysiert und auf dieser Grundlage weiterentwickelt, um eindeutige, überschneidungsfreie und praktisch handhabbare Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege für den Umgang mit Daten bestmöglich zu gewährleisten (Unterkriterium 1 - Governance-Strukturen - 0 bis 5 Bewertungspunkte); - wie er bestehende Datenqualitätsprobleme identifiziert, bewertet und priorisiert sowie Qualitätsanforderungen, Kennzahlen, Verantwortlichkeiten und geeignete Maßnahmen entwickelt bzw. weiterentwickelt, um eine dauerhaft hohe und messbare Datenqualität bestmöglich zu gewährleisten (Unterkriterium 2 - Datenqualität - 0 bis 5 Bewertungspunkte); - wie er die betroffenen Organisationseinheiten und Stakeholder in die Entwicklung, Erprobung und Einführung der Data Governance einbindet, unterschiedliche Interessen und Anforderungen zusammenführt und die Beteiligten zur eigenständigen Anwendung und Weiterentwicklung der entwickelten Strukturen und Prozesse befähigt, um eine organisationsweite Akzeptanz, praktische Anwendung und nachhaltige Verankerung der Data Governance bestmöglich zu gewährleisten (Unterkriterium 3 - Implementierung, Akzeptanz und Befähigung - 0 bis 5 Bewertungspunkte); und - wie er fachliche, technische und organisatorische Risiken bei der Etablierung und Weiterentwicklung der Data Governance identifiziert, bewertet und durch geeignete Präventions-, Steuerungs- und Eskalationsmaßnahmen adressiert, um eine planmäßige und störungsarme Umsetzung auch bei auftretenden Schwierigkeiten oder Zielabweichungen bestmöglich zu gewährleisten (Unterkriterium 4 - Beherrschung von Umsetzungsrisiken - 0 bis 5 Bewertungspunkte). Formale Anforderungen an das Ausführungskonzept: - Das auftragsbezogene Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von höchstens zwei (2) DIN-A4-Seiten umfassen. - Soweit die Ausführungen zu einem Unterkriterium diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite drei (3)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. - Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet. - Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden. - Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 1"; "Angaben zu Unterkriterium 2" usw.). - Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 1; dann Unterkriterium 2; dann Unterkriterium 3 und schließlich Unterkriterium 4). Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Fall der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem Ausführungskonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich abweichende Anordnungen trifft. Die im Ausführungskonzept enthaltenen Angaben und Zusagen werden im Falle der Zuschlagserteilung Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungspflichten des Auftragnehmers. HINWEIS: Insgesamt können für das Ausführungskonzept 20 Bewertungspunkte (4 x 5 Bewertungspunkte) erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 3,5 multipliziert. Insgesamt können maximal 70 qualitative Leistungspunkte erzielt werden (mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen).
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1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
30 %
Qualität
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams: Bewertet wird die persönliche Erfahrung des Projektteams anhand von persönlichen Referenzprojekten. Das Projektteam muss aus den folgenden, von dem Bieter zu benennenden Personen bestehen, die jeweils für die nachfolgend festgelegte Funktion angeboten werden: - Funktion 1.a.: Projektleiter Data Governance, Kernaufgaben: Gesamtverantwortung für die Planung, Steuerung und Umsetzung des Projekts; Koordination der Projektbeteiligten; Termin- und Qualitätsmanagement; Kommunikation und Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber; - Funktion 1.b.: Stellvertretender Projektleiter Data Governance, Kernaufgaben: Unterstützung des Projektleiters bei der Planung, Steuerung und Überwachung des Projekts; Übernahme der Aufgaben des Projektleiters bei dessen Abwesenheit; Koordination von Teilprojekten und Arbeitspaketen; Unterstützung des Risiko- und Qualitätsmanagements; Kommunikation mit Projektbeteiligten und Stakeholdern sowie Mitwirkung bei der Erstellung von Berichten und Entscheidungsgrundlagen; - Funktion 1.c.: Data Governance Manager, Kernaufgaben: Entwicklung und Weiterentwicklung der Data Governance; Entwicklung von Zielbildern und strategischen Leitprinzipien sowie Definition von Rollen, Verantwortlichkeiten, Prozessen, Regelungen und Standards der Data Governance; - Funktion 1.d.: Data Quality Manager, Kernaufgaben: Entwicklung und Weiterentwicklung des Datenqualitätsmanagements; Definition von Qualitätsanforderungen und -kennzahlen sowie Konzeption von Maßnahmen zur Sicherstellung und kontinuierlichen Verbesserung der Datenqualität; - Funktion 1.e.: Informationssicherheits- und Datenschutzexperte, Kernaufgaben: Beratung zu und Berücksichtigung von informationssicherheits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Data Governance sowie Entwicklung und Weiterentwicklung entsprechender Maßnahmen und Konzepte. (= gemeinsam Projektteam). Die Funktionen 1.a. bis 1.e. müssen nicht mit unterschiedlichen Personen besetzt werden. Eine Person darf für maximal drei (3) der vorgenannten Funktionen angeboten werden. Die Funktionen des Projektleiters Data Governance (Funktion 1.a.) und des stellvertretenden Projektleiters Data Governance (Funktion 1.b.) müssen jedoch mit unterschiedlichen Personen besetzt werden. Wird eine Person für mehrere Funktionen angeboten, wird ihre persönliche Erfahrung für jede angebotene Funktion gesondert anhand der für die jeweilige Funktion festgelegten Anforderungen und Bewertungsmerkmale bewertet. Für die unterschiedlichen Funktionen dürfen dabei dieselben persönlichen Referenzprojekte angegeben werden. Voraussetzung ist, dass die angebotene Person in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt die für die jeweilige Funktion maßgeblichen Leistungen persönlich erbracht hat und das persönliche Referenzprojekt die für die jeweilige Funktion festgelegten Anforderungen erfüllt. Mindestanforderungen an die Qualifikation des Projektteams: Die für die Projektteamfunktionen 1.a. bis 1.e. angebotenen Personen müssen die für ihre jeweilige Funktion in Ziffer 8 der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) festgelegten fachlichen Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat die Erfüllung dieser Mindestanforderungen für die jeweils angebotenen Personen anhand geeigneter Angaben zu ihrer fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung nachvollziehbar darzustellen. Hierfür ist die Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams" zu verwenden. a) Allgemeine Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: Für jede der fünf (5) Projektteamfunktionen (1.a. bis 1.e.) können bis zu drei (3) persönliche Referenzprojekte eingereicht werden. Übernimmt eine Person mehrere Projektteamfunktionen, können dieselben persönlichen Referenzprojekte für mehrere Funktionen angegeben werden. Die Bewertung erfolgt für jede Funktion gesondert anhand der jeweils maßgeblichen Anforderungen und Bewertungsmerkmale. Ein persönliches Referenzprojekt wird bei der Bewertung nur berücksichtigt, wenn es die nachfolgenden allgemeinen Anforderungen erfüllt. Bewertet werden ausschließlich persönliche Referenzprojekte, bei denen die jeweils angebotene Person die für die Bewertung angegebenen Leistungen persönlich selbst erbracht hat. Leistungen, die von anderen Personen erbracht wurden, werden bei der Bewertung des persönlichen Referenzprojekts nicht berücksichtigt. - Erbringungszeitraum: - Die von der angebotenen Person im Rahmen des persönlichen Referenzprojekts ausgeführten Tätigkeiten müssen vollständig innerhalb des Zeitraums zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht und abgeschlossen worden sein; (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt). Anzugeben sind das Anfangsdatum (TT.MM.JJJJ) und das Enddatum (TT.MM.JJJJ) der Tätigkeit der angebotenen Person in dem persönlichen Referenzprojekt. Das persönliche Referenzprojekt als solches darf insgesamt bereits vor dem 01.01.2022 begonnen worden sein und zum Ablauf der maßgeblichen Angebotsfrist noch andauern. Maßgeblich ist, dass die Tätigkeit der angebotenen Person, die für die Bewertung des persönlichen Referenzprojekts berücksichtigt werden soll, vollständig innerhalb des vorgenannten Erbringungszeitraums erbracht und abgeschlossen worden ist. Fortsetzung folgt***.
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1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
0 %
Qualität
Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: b) Bewertung der persönlichen Referenzprojekte: Für jedes persönliche Referenzprojekt, das die vorstehenden allgemeinen Anforderungen erfüllt, können anhand der nachfolgend für die jeweilige Funktion festgelegten Bewertungsmerkmale maximal fünf (5) Punkte erzielt werden. Für jedes erfüllte Bewertungsmerkmal wird ein (1) Punkt vergeben. Ein Bewertungsmerkmal wird nur berücksichtigt, wenn aus den Angaben zu dem persönlichen Referenzprojekt nachvollziehbar hervorgeht, dass die angebotene Person die dem Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich selbst und innerhalb des maßgeblichen Erbringungszeitraums erbracht hat. Für jede der fünf (5) vorgesehenen Funktionen werden maximal drei (3) persönliche Referenzprojekte und damit maximal 15,00 Punkte berücksichtigt. Übernimmt eine Person mehrere Funktionen, erfolgt die Bewertung ihrer persönlichen Referenzprojekte für jede dieser Funktionen gesondert anhand der jeweils maßgeblichen Bewertungsmerkmale. 1.a. Projektleiter Data Governance: Grundanforderung: Die angebotene Person muss in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich als Projektleiter eines Projekts zur Etablierung und / oder Weiterentwicklung einer Data Governance tätig gewesen sein. Bewertungsmerkmale: Ein Bewertungsmerkmal gilt nur dann als erfüllt, wenn die angebotene Person die dem jeweiligen Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Tätigkeiten mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Bewertung des jeweiligen Bewertungsmerkmals nicht berücksichtigt: - Ein (1) Punkt, wenn die angebotene Person persönlich ein interdisziplinär zusammengesetztes Projektteam gesteuert hat; - ein (1) weiterer Punkt, wenn die angebotene Person persönlich mehrere Teilprojekte und / oder Arbeitspakete koordiniert und gesteuert hat; - ein (1) weiterer Punkt, wenn das von der angebotenen Person geleitete Projekt mindestens drei (3) unterschiedliche Organisationseinheiten oder Fachbereiche einbezogen hat; - ein (1) weiterer Punkt, wenn die angebotene Person persönlich die Zusammenarbeit zwischen Fachbereichen und mindestens einer Querschnittsfunktion, insbesondere IT, Datenschutz und / oder Informationssicherheit, gesteuert hat; - ein (1) weiterer Punkt, wenn die angebotene Person persönlich für das Termin- und Qualitätsmanagement sowie die Kommunikation und Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich war. 1.b. Stellvertretender Projektleiter Data Governance: Grundanforderung: Die angebotene Person muss in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich als Projektleiter, stellvertretender Projektleiter oder in einer vergleichbaren Funktion mit eigenständiger Steuerungsverantwortung in einem Projekt zur Etablierung und/oder Weiterentwicklung einer Data Governance tätig gewesen sein. Bewertungsmerkmale: Ein Bewertungsmerkmal gilt nur dann als erfüllt, wenn die angebotene Person die dem jeweiligen Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Tätigkeiten mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Bewertung des jeweiligen Bewertungsmerkmals nicht berücksichtigt: - Ein (1) Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich mehrere Teilprojekte und / oder Arbeitspakete koordiniert und gesteuert hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich ein interdisziplinär zusammengesetztes Projektteam oder Teile eines solchen Projektteams gesteuert hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn das von der angebotenen Person betreute Projekt mindestens drei (3) unterschiedliche Organisationseinheiten oder Fachbereiche einbezogen hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Aufgaben des Risiko- und Qualitätsmanagements übernommen hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich die Kommunikation mit Projektbeteiligten und Stakeholdern koordiniert und an der Erstellung von Berichten und / oder Entscheidungsgrundlagen für den Auftraggeber mitgewirkt hat. 1.c. Data Governance Manager: Grundanforderung: Die angebotene Person muss in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich Leistungen zur Etablierung und / oder Weiterentwicklung einer Data Governance erbracht haben. Bewertungsmerkmale: Ein Bewertungsmerkmal gilt nur dann als erfüllt, wenn die angebotene Person die dem jeweiligen Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Tätigkeiten mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Bewertung des jeweiligen Bewertungsmerkmals nicht berücksichtigt: - Ein (1) Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich ein Zielbild, strategische Leitprinzipien und / oder eine Strategie für die Data Governance entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Rollen, Verantwortlichkeiten und / oder Entscheidungsstrukturen im Rahmen einer Data Governance entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Regelungen, Prozesse, Standards, Methoden und / oder Arbeitshilfen für das Datenmanagement entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die von der angebotenen Person bearbeitete Data Governance mindestens drei (3) unterschiedliche Organisationseinheiten oder Fachbereiche einbezogen hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich an der Erprobung, Einführung und / oder organisatorischen Verankerung von Data-Governance-Strukturen mitgewirkt hat. Ende der Fortsetzung (Teil 1)***.
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1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
0 %
Qualität
Beginn der Fortsetzung (Teil 2)***: 1.d. Data Quality Manager: Grundanforderung: Die angebotene Person muss in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich Leistungen zur Entwicklung, Einführung und/oder Weiterentwicklung eines Datenqualitätsmanagements erbracht haben. Bewertungsmerkmale: Ein Bewertungsmerkmal gilt nur dann als erfüllt, wenn die angebotene Person die dem jeweiligen Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Tätigkeiten mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Bewertung des jeweiligen Bewertungsmerkmals nicht berücksichtigt: - Ein (1) Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Anforderungen, Kriterien und / oder Regeln für die Datenqualität entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Kennzahlen zur Bewertung der Datenqualität entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Verfahren zur Messung und / oder Überwachung der Datenqualität entwickelt oder eingeführt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Datenqualitätsprobleme analysiert und hieraus Maßnahmen zur Sicherstellung und / oder Verbesserung der Datenqualität entwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Datenqualitätsprozesse entwickelt oder weiterentwickelt hat, die mindestens drei (3) unterschiedliche Organisationseinheiten oder Fachbereiche einbezogen haben. 1.e. Informationssicherheits- und Datenschutzexperte: Grundanforderung: Die angebotene Person muss in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu datenschutzrechtlichen und / oder informationssicherheitsbezogenen Anforderungen im Zusammenhang mit Data Governance oder Datenmanagement erbracht haben. Bewertungsmerkmale: Ein Bewertungsmerkmal gilt nur dann als erfüllt, wenn die angebotene Person die dem jeweiligen Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Tätigkeiten mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Bewertung des jeweiligen Bewertungsmerkmals nicht berücksichtigt: - Ein (1) Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit Data Governance oder Datenmanagement analysiert und bei der Entwicklung oder Weiterentwicklung entsprechender Strukturen, Prozesse und / oder Regelungen berücksichtigt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Anforderungen der Informationssicherheit im Zusammenhang mit Data Governance oder Datenmanagement analysiert und bei der Entwicklung oder Weiterentwicklung entsprechender Strukturen, Prozesse und / oder Regelungen berücksichtigt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Rollen- und / oder Berechtigungskonzepte für den Umgang mit Daten entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Maßnahmen oder Konzepte zur Umsetzung datenschutzrechtlicher und / oder informationssicherheitsbezogener Anforderungen entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich datenschutzrechtliche und informationssicherheitsbezogene Anforderungen in organisationsübergreifende Data-Governance- oder Datenmanagementprozesse integriert hat. Für jede der Projektteamfunktionen 1.a. bis 1.e. ist mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt nachzuweisen, das die unter Buchstabe a) festgelegten allgemeinen Anforderungen sowie die unter Buchstabe b) für die jeweilige Projektteamfunktion festgelegte Grundanforderung erfüllt. Wird diese Mindestanforderung für mindestens eine der Projektteamfunktionen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des angebotenen Teammitglieds und dessen Rolle im Projektteam (1.a. bis 1.e.); - Kurzbeschreibung des persönlichen Referenzprojekts einschließlich der Rolle, Funktion und Aufgaben, die das angebotene Teammitglied in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich übernommen und ausgeführt hat; - Angaben zur Erfüllung der für die jeweilige Funktion festgelegten Grundanforderung und Bewertungsmerkmale; das persönliche Referenzprojekt ist so zu beschreiben, dass die Erfüllung der Grundanforderung und der jeweils angegebenen Bewertungsmerkmale anhand der von dem angebotenen Teammitglied persönlich ausgeführten Tätigkeiten nachvollziehbar festgestellt werden kann; - Name des Unternehmens, für das das angebotene Teammitglied die betreffenden Leistungen im Rahmen des persönlichen Referenzprojekts erbracht hat; - Angaben zu dem Erbringungszeitraum. Die für die einzelnen Bewertungsmerkmale vergebenen Punkte werden addiert. Je eingereichtem persönlichen Referenzprojekt können maximal 5,00 Punkte erreicht werden. Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte, die jeweils die vorstehenden allgemeinen Anforderungen sowie die für die jeweilige Funktion festgelegte Grundanforderung erfüllen, maximal 15,00 Punkte je Projektteamfunktion erzielen. Für die fünf (5) Projektteamfunktionen können damit insgesamt maximal 75,00 Punkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Ende der Fortsetzung (Teil 2)***.
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1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
0 %
Qualität
Beginn der Fortsetzung (Teil 3)***: Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams". Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann in diesem Zuschlagskriterium maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor 0,4 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch die von ihm im Vergabeverfahren benannten Projektteammitglieder in den jeweils angebotenen Funktionen zu erbringen. Ein Austausch der benannten Projektteammitglieder ist ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 1.1.3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 906) zulässig. Insbesondere muss die für die jeweilige Funktion vorgesehene Ersatzperson über eine mindestens gleichwertige persönliche Erfahrung verfügen. WICHTIGER HINWEIS ZUM AUSFÜLLEN DER ANLAGE: Der Bieter hat sicherzustellen, dass sämtliche in dieser Anlage vorgesehenen Auswahlfelder vollständig und zutreffend ausgefüllt werden. Insbesondere ist bei allen mit "ja" oder "nein" zu beantwortenden Erklärungen das jeweils zutreffende Auswahlkästchen anzukreuzen. Fehlende Ankreuzungen werden nicht nachgefordert. Wird bei einer Erklärung weder "Ja" noch "Nein" angekreuzt, gilt die betreffende Anforderung als nicht nachgewiesen. Dies hat folgende Konsequenzen: - Mindestanforderungen: Betrifft die fehlende Ankreuzung eine Min-destanforderung, gilt diese als nicht nachgewiesen. Dies kann zum Ausschluss des Angebots führen. - Bewertungsmerkmale: Betrifft die fehlende Ankreuzung ein bewer-tungsrelevantes Merkmal, werden hierfür keine Punkte vergeben. Der Bieter wird daher darauf hingewiesen, sämtliche Auswahlkästchen vor Einreichung des Angebots sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Ende der Fortsetzung (Teil 3)***.
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Festpreis
Preis
Der Auftraggeber gibt für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen sämtliche Preisbestandteile verbindlich vor. Dies gilt insbesondere für die Tagessätze der für die einzelnen Funktionen des Projektteams (1.a. bis 1.e.) eingesetzten Personen. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Preisbestandteile sind für alle Bieter gleichermaßen verbindlich und dürfen von den Bietern nicht verändert werden. Die vorgegebenen Preisbestandteile sind nicht Gegenstand der Angebotswertung. Ein preislicher Wettbewerb findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich anhand der qualitativen Zuschlagskriterien