Hinweisgeberschutzgesetz - Betrauung interner Meldestelle Dritter
Kraftfahrt-Bundesamt · Flensburg
Beschreibung
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Beschäftigungsgeber ist gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet dafür zu sorgen, dass eine interne Meldestelle eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte des KBA wenden können. Nach § 14 Absatz Satz 1 HinSchG kann eine interne Meldestelle eingerichtet werden, indem ein Dritter (folgend Anbieter) mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut wird. Das KBA wird einen Dritten mit der Betrauung der internen Meldestelle beauftragen. Es sind vom Anbieter in diesem Zusammenhang nachfolgende Leistungen zu erbringen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sucht einen externen Dienstleister zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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