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Planung der Ersteinrichtung Großgeräte für: Neubau "Zentrum zur Erforschung von Phasenübergängen Chronischer Erkrankungen" - ZPCE [Aachen]
ukafacilities GmbH · Aachen · Nordrhein-Westfalen · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Die Uniklinik RWTH Aachen plant die Errichtung eines interdisziplinären Forschungsbaus. Das "Zentrum zur Erforschung von Phasenübergängen Chronischer Erkrankungen" (ZPCE) hat eine Bruttogeschossfläche von ca. 8.600 m2 und soll auf dem Cluster-Baufeld B im Hochschulerweiterungsgebiet Campus Melaten entstehen. Das Grundkonzept zur Erforschung von Phasenübergängen chronischer Erkrankungen ist die enge Zusammenarbeit vom medizinischen und nicht-medizinischen Spezialisten aus verschiedenen Fachbereichen. Das Spektrum erstreckt sich in diesem Vorhaben von Clinical Scientists, Medical Scientists, Informatikern und Ingenieuren über Mathematiker und Naturwissenschaftlern. Das ZPCE soll ein solches interdisziplinäres Zentrum für innovative Forschung sein, in dem die gemeinsamen Grundlagen verschiedener Modellerkrankungen aus Sicht der verschiedenen Fachdisziplinen betrachtet werden können. In diesem Gebäude sollen die reversiblen oder irreversiblen Phasenübergänge von stabilen zu instabilen Erkrankungsphasen chronischer Erkrankungen untersucht werden. Zum Erreichen dieses Ziels wurde ein Antrag auf Förderung nach Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr.3 des Grundgesetztes gestellt. Das Gebäude soll rund 4000 m2 Nutzfläche (NF) beinhalten die zu 40% aus (Nass-/ Sonder-) Laborflächen und 60% Büroflächen inkl. Büros für computational science und Bioinformatik besteht. Das Gebäude wird für 206 Mitarbeiter ausgelegt zuzüglich von Studenten und HiWis. Das Projekt soll vollständig als BIM-Projekt umgesetzt werden, die Leistungsbilder wurden entsprechend angepasst. Neben der klassischen Nassforschung werden im Gebäude zahlreiche Sonderforschungsbereiche untergebracht. Diese beinhalten eine Elektronenmikroskopie, Next Generation Genomics, Proteomics, Imaging, Durchflusszytometrie und Zellsortierung. Im Rahmen der Computational Science und Bioinformatik wird eine entsprechende moderne IT-Infrastruktur installiert.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Planung der Ersteinrichtung von Großgeräten für den Neubau eines Forschungszentrums (ZPCE) in Aachen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–4 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 30.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 01.07.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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