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(Bekanntmachung vergebener Aufträge) Lieferung von hitzeaktivierbarem Klebefilm
Bundesdruckerei Gruppe GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben(Bekanntmachung vergebener Aufträge) Lieferung von hitzeaktivierbarem Klebefilm🏆 Lohmann GmbH & Co. KG · Neuwied
- Lohmann GmbH & Co. KG · Neuwied
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Ziel der Beschaffungsmaßnahme ist die Lieferung eines hitzeaktivierbaren Klebefilms für Passbücher zum sicheren und dauerhaften Verbinden von Papier mit Buchdeckenmaterial. Die Buchdecke wird auf der Basis von latexgetränkter Cellulose hergestellt und ist prinzipiell für den Einsatz von hitzeaktivierbaren Klebstoffen geeignet.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Gemäß § 127 GWB wird der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für die Wirtschaftlichkeit ist zu 100% der Preis maßgeblich. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (= geschätzte Gesamtkosten 2026 - 2029) gemäß Preisblatt erhält den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 64 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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